Berlin/Hamburg – Die deutsche Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen hat ihre Kampagne gegen Wehrmachts-Nostalgie in der Bundeswehr verteidigt. Es sei wichtig, den Traditionserlass der Bundeswehr aus dem Jahr 1982 zu überarbeiten, da dieser "einige Hintertürchen hat", sagte die Ministerin am Mittwoch nach einer Sitzung des Verteidigungsausschusses des Bundestages.

Sie betonte, es sei ihr nach Bekanntwerden der Terrorvorwürfe gegen den rechtsextremen Oberleutnant Franco A. nicht darum gegangen, die Angehörigen der Bundeswehr unter Generalverdacht zu stellen, sondern nur um Aufklärung. SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz hatte der CDU-Ministerin vorgeworfen, die Soldaten unter "Pauschalverdacht" zu stellen und einen "Vertrauensverlust" in die Streitkräfte herbeizuführen.

41 weitere Wehrmachtsandenken

Von der Leyen hatte in diesem Zusammenhang eine Durchsuchung aller Kasernen der Bundeswehr angeordnet. Dabei waren in den vergangenen Tagen 41 weitere Andenken an die Wehrmacht gefunden worden, wie die Deutsche Presse-Agentur aus dem Ausschuss erfuhr. Keiner der Funde sei aber so schwerwiegend wie in den Kasernen in Donaueschingen oder im französischen Illkirch, hieß es aus dem Ministerium. Dort war jeweils ein Raum mit Wehrmachtsandenken dekoriert worden. Unter den nun entdeckten Objekten seien Münzen mit Wehrmachtsmotiven und Wandbilder.

Der in Illkirch stationierte Franco A. war aufgefallen, nachdem er am Flughafen Wien eine Waffe versteckt hatte. Später stellte sich heraus, dass er als angeblicher syrischer Flüchtling ein Doppelleben geführt hatte. Der Offizier und ein weiterer Bundeswehr-Soldat stehen im Verdacht, einen Terroranschlag geplant zu haben, den sie Flüchtlingen in die Schuhe schieben wollten.

Disziplinarverfahren eingeleitet

Die deutsche Bundeswehr hat im Zuge der Affäre laut einem Bericht des "Spiegel" Disziplinarverfahren gegen zwei frühere Vorgesetzte eingeleitet. Verteidigungsstaatssekretär Gerd Hoofe soll am Mittwoch den Verteidigungsausschuss darüber informiert haben.

Die Verfahren richten sich demnach gegen Generalmajor Werner Weisenburger, den Chef des Streitkräfteamts, und Stephan H., der damals als Rechtsberater dort eingesetzt war. Konkret werde ihnen vorgeworfen, die Dienstpflichten verletzt zu haben, weil sie 2014 konkrete Hinweise auf die rechtsextreme Gesinnung von Franco A. nicht an den Militärischen Abschirmdienst (MAD) weiterleiteten. (APA, red, 17.5.2017)