"Soko Donau" erhielt insgesamt 22 Millionen Euro aus dem Fernsehfonds.

Foto: ORF / Thomas Ramstorfer

Wien – Der Fernsehfonds Austria hat seit seiner Gründung im Jahr 2004 insgesamt 599 TV-Produktionen gefördert und dafür 147 Millionen Euro ausgegeben. Diese Bilanz zog Alfred Grinschgl, der scheidende Medien-Geschäftsführer der RTR, am Donnerstag. Von der künftigen Regierung wünscht er sich eine Erhöhung des Förderbudgets und die Möglichkeit, auch nichtlineare Produktionen zu fördern.

Der Fernsehfonds ist mit 13,5 Millionen Euro pro Jahr dotiert, 15 Millionen Euro würde sich Grinschgl wünschen, wie er bei einem Pressegespräch sagte. Denn die Investitionen zahlten sich aus: Die Wertschöpfung in Österreich liege bei 330 Prozent der Förderbeträge, hat die RTR ausgerechnet. Will heißen: Bei 147 Millionen Euro Subventionen wurden in Österreich für die Produktionen 493 Millionen Euro ausgegeben.

Nach Genres betrachtet förderte der Fonds 215 Fernsehfilme, 24 Serien und 360 Dokumentationen. 94 Millionen gingen dabei an Filme, 30 Millionen Euro an Serien und 23 Millionen an Dokus. Ginschgl verweist auf die "große Vielfalt" der Projekte und darauf, dass man seit 2016 zu Jahresbeginn jedenfalls zwei Millionen Euro für Dokumentarfilme reserviert. Für heuer läuft gerade die zweite Antragsrunde, wobei für die insgesamt beantragte Summe – 6,5 Millionen Euro für 29 Projekte – das Geld gar nicht reicht, liegen doch nur mehr 4,2 Millionen im Topf.

Ausbau der Frauenförderung geplant

Fernsehfonds-Teamleiterin Tünde Senhofer plant einige Neuerungen. Etwa den "Ausbau der Frauenförderung", denn noch immer seien in viel zu wenigen Produktionen Frauen in Stabsstellen vertreten. Schon jetzt würden Produktionen, bei denen das der Fall ist, verstärkt berücksichtigt. Künftig wird bei den Kalkulationen der Antragsteller Gender Budgeting eingefordert, also die Darstellung der Gehälter für männliche und weibliche Mitarbeiter.

Senhofer hätte auch gerne die Möglichkeit, Produktionen von Netzwerken wie Netflix oder Amazon Prime zu berücksichtigen. Entsprechende Anfragen habe es schon gegeben. Dafür müsste allerdings das Gesetz geändert werden. Auch der Rechtekatalog stünde diesem Ansinnen derzeit noch im Wege, denn die Online-Plattformen seien nicht bereit, auf ihre Rechte zu verzichten. (APA, 18.5.2017)