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Die Papierrechnung ist ein Dauerbrenner für Konsumentenschützer: Die Frage, ob Mobilfunkkunden für eine derartige Form der Rechnungslegung zahlen müssen, beschäftigte etwa schon den Obersten Gerichtshof. Dessen klare Antwort: Nein, Extrakosten für den Versand von Papierrechnungen sind nicht erlaubt.

Keine Vorab-Info über Bezahlung

Deshalb sorgt ein Fall eines A1-Kunden momentan für besondere Aufregung: Der Pensionist hatte sich für eine Onlinerechnung entschieden, wusste aber nicht, wie er diese ausdrucken kann. Dies wollte er in einem A1-Shop in Graz herausfinden. Dort wurde ihm der Vorgang in einer zehn Minuten langen Beratung zwar erklärt, anschließend aber auch eine Servicegebühr von 20 Euro verrechnet. Dass der Vorgang zu Extrakosten führen wird, soll dem Pensionisten laut eigenen Angaben vorab nicht mitgeteilt worden sein.

Soll "niemals" verrechnet werden

Auf Nachfrage bei A1 heißt es, dass die Erklärung eines Produkts "niemals" verrechnet wird. Abgesehen davon müssten Kunden vorab über Kosten informiert werden. "Wir möchten uns auf alle Fälle bei dem Kunden entschuldigen und selbstverständlich die verrechneten 20 Euro gutschreiben", sagt Sprecher Jochen Schützenauer zum STANDARD. Als kostenpflichtige Leistungen nennt er etwa das Überspielen von Fotos.

Abschaffung war geplant

Der Vorfall ist vor allem deshalb relevant, weil die Bundesregierung verpflichtende Papierrechnungen noch heuer abschaffen wollte. Das war im Arbeitsprogramm der Regierung beschlossen worden. Die Novelle des Telekommunikationsgesetzes hätte im Juni 2017 den Ministerrat passieren sollen, aufgrund der derzeitigen innenpolitischen Situation ist aber unklar, wann und in welcher Form sie beschlossen wird. (fsc, 21.5.2017)