Bunt bemalte Münzen sind vielleicht schön anzuschauen. Wer an eine große Wertsteigerung glaubt, irrt meist. Denn wenn es sich nicht um offizielle Prägungen handelt, wird oft nicht einmal der Nennwert bezahlt.

Foto: MICHAEL STELZHAMMER

Wien – Seit ein paar Jahren beobachten die staatlichen Münzprägestätten der EU ein für sie und für Münzsammler unangenehmes Phänomen: Es werden "veredelte" Münzen angeboten, die, so das Versprechen, ein hohes Wertsteigerungspotenzial haben. Dabei werden die Münzen eines Landes – sehr oft Zwei-Euro-Münzen – "veredelt", indem sie vergoldet, emailliert, meistens irgendwie bunt angemalt werden. Sie werden dann teurer als das Nominale angeboten. "Die Händler sind auf der Suche nach neuen Erlösquellen", erklärt Andrea Lang, Sprecherin der Münze Österreich. Deshalb komme es oft zu Rückfragen von Konsumentenschützern: "Die glauben, es handle sich um eine Preissteigerung."

Für Käufer dieser bunten Münzen kommt es spätestens dann zur großen Enttäuschung, wenn diese versilbert werden sollen. Dann nämlich zeigt sich, dass es nicht nur keine Wertsteigerung gibt. Nicht einmal der Nennwert wird für ein solches Exemplar gezahlt. Denn: "Das sind keine Münzen mehr, und es sind auch keine Medaillen", sagt Lang. Durch eine solche Veränderung verliert die Münze ihre Geltung als Zahlungsmittel. Dass im Verkauf – oft von Online-Händlern – suggeriert werde, dass es sich um eine limitierte, bunte Auflage handelt, sei ein Unding, sagt Lang.

Nicht grundsätzlich verboten

Dies bestätigt Gerhard Herinek, Wiener Händler und Sachverständiger für Münzen und Briefmarken. Koloriertes anzubieten sei hierzulande zwar nicht verboten, aber es müsse beim Verkauf explizit darauf hingewiesen werden, dass man mit dem Stück nicht bezahlen kann. In anderen Ländern – etwa Frankreich, wo das Phänomen besonders um sich gegriffen hat – haben die dortigen Münzprägestätten beschlossen zu klagen, wenn solch veränderte Münzen kommentarlos angeboten werden. Bei der Münzmesse World Money Fair im Februar in Berlin wurde beschlossen, verstärkt zu kommunizieren, dass nachträgliches und nicht autorisiertes Umgestalten und Abwandeln eine Entwertung der Münze bewirkt.

Diese Münze wurde nachträglich verändert und hat dadurch ihre Gültigkeit eingebüßt.
Foto: Münze Österreich

Wer diese "Verschönerungen" macht, ist nicht ganz klar. Es dürften illegale Prägeanstalten im Osten der EU bzw. solche im Fernen Osten sein. Dort werden auch Zwei-Euro-Münzen gefälscht und in die EU gebracht, wie bei Zollkontrollen immer wieder festgestellt wird. Eine Veränderung einer echten Münze ist relativ einfach und das Grundmaterial, also die Münze, recht billig, nämlich zum Nennwert zu erhalten. Wenn man die angefärbelte Münze dann verkauft, locken hohe Gewinne. Aber auch große EU-Händler selbst sollen solche "Verschönerungen" in Auftrag geben, heißt es.

Für Sammler empfiehlt es sich, aufmerksam zu sein. Am besten ist es, das offizielle Programm der Münzprägestätten in der EU zurate zu ziehen, das auch im Web verfügbar ist. Es ist nämlich nicht ganz einfach, die Dinge auseinanderzuhalten. Denn staatliche Prägestätten setzen selbst auf Innovation und bringen häufig neue Münzen heraus, mit bunten Motiven und ungewöhnlichen Materialien. Oft richten sich solche Taler an Kinder. Man müsse sich gut informieren, sagt Lang, bevor man etwas kauft. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass bei offiziellen Währungen der EU sowohl Nennwert als auch Ausgabeland auf der Münze stehen. Alles andere ist bestenfalls eine Gedenkprägung, ein Jeton oder eine Medaille. (Johanna Ruzicka, 27.5.2017)