"Zügig fortführen" sollte das Justizministerium die Zusammenlegung von Bezirksgerichten, fordert der Rechnungshof.

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Wien – Der Rechnungshof drängt die Regierung, die ins Stocken geratene Zusammenlegung der Bezirksgerichte "zügig fortzuführen". In einem Mittwoch veröffentlichten Bericht verweisen die Prüfer darauf, dass man vom ursprünglichen Ziel einer Reduktion auf 68 Standorte noch weit entfernt ist. Vom Finanzministerium fordert der Rechnungshof außerdem eine bessere Personalplanung.

Der Rechnungshof hat bei insgesamt fünf Themen nachgeprüft, ob die Regierung frühere Empfehlungen der Prüfer umgesetzt hat ("Follow-up-Berichte"). Von den insgesamt 147 Empfehlungen wurden demnach 27 ignoriert, 76 wurden zur Gänze und weitere 44 teilweise umgesetzt.

Personalbedarf soll erhoben werden

Weiterhin ausständig ist unter anderem eine umfassende Personalbedarfserhebung bei der Finanzverwaltung. Diese hatten die Prüfer schon 2014 eingefordert, weil damals festgestellt wurde, dass ein Mitarbeiter in der Großbetriebsprüfung durchschnittlich das 30-Fache seiner Lohnkosten an zusätzlichen Steuereinnahmen einhebt: Kosten von 73.900 Euro standen demnach Einnahmen von 2,25 Millionen Euro gegenüber. Lobend erwähnt wird vom Rechnungshof, dass das Personal nun aufgestockt wird. Auch die Erhebung will das Ministerium nachliefern.

Das Justizministerium wird vom Rechnungshof aufgefordert, die Strukturreform der Bezirksgerichte "zügig fortzuführen". Demnach wurde zwar die Anzahl der Bezirksgerichte von 141 (Stand Dezember 2012) um 25 auf 116 (Stand August 2016) reduziert, die geplante Reduktion auf 68 Standorte wurde jedoch nicht erreicht. Das Justizressort begründete das damit, dass die Zusammenlegungen die Zustimmung der jeweiligen Bundesländer erfordert. Diesbezüglich erneuerten die Prüfer auch ihre Kritik, wonach über den Standort der Bezirksgerichte politische Verhandlungen entscheiden und nicht die Kosten der nötigen Baumaßnahmen. (APA, 24.5.2017)