Uwe Scheuch beim Wahlbroschüren-Prozess im Februar dieses Jahres.

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Klagenfurt – Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat eine neue Anklage gegen den ehemaligen freiheitlichen Kärntner Landeshauptmannstellvertreter Uwe Scheuch eingebracht. Wie WKStA-Sprecher Konrad Kmetic Mittwoch erklärte, geht es um den Vorwurf des Missbrauchs der Amtsgewalt. Der vorgeworfene Schaden wird mit 23.000 Euro beziffert, die Anklage ist nicht rechtskräftig.

Laut WKStA hatte Scheuch einem Mitarbeiter seines Regierungsbüros die Weisung erteilt, sechs überhöhte Rechnungen als richtig zu bestätigen. "Die den Rechnungen zugrunde liegenden Leistungen wurden nicht oder nur teilweise erbracht", sagte Kmetic. Gestellt wurden die Rechnungen von zwei Printmedien-Unternehmen, die auf Landeskosten angehäuften Guthaben bei diesen Firmen wurde demnach für Scheuchs persönlichen Wahlkampf oder für Ausgaben seiner damaligen Partei BZÖ abgeschöpft.

Von Ex-Mitarbeiter belastet

Aufgetaucht waren die Vorwürfe im August 2015. Ein ehemaliger Mitarbeiter Scheuchs war wegen ebendieser Rechnungen vor Gericht gestanden und hatte seinen früheren Chef schwer belastet: Scheuch habe über all diese Vorgänge Bescheid gewusst, er habe die Rechnungen mit ihm besprochen. Bei dem Prozess waren der Mitarbeiter zu 21 Monaten, ein Medienunternehmer zu 17 Monaten bedingter Haft verurteilt worden.

Als Anwalt hat sich Scheuch den FPÖ-Klubobmann im Kärntner Landtag, Christian Leyroutz genommen. Ob er Einspruch gegen die Anklage erheben werde bzw. wie sich Scheuch zu den Amtsmissbrauch-Vorwürfen verantworten werde, wollte Leyroutz nicht kommentieren. Damit hat Scheuch einen Anwaltswechsel vorgenommen, im Prozess um die BZÖ-Wahlbroschüre, bei dem Scheuch im März dieses Jahres zu einer Geldstrafe von 22.000 Euro verurteilt worden war, hatte ihn noch die Wiener Anwältin Ulrike Pöchinger vertreten. (APA, 24.5.2017)