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Smartphones können von Lehrern wohl über das Wochenende einbehalten werden – so ein erstinstanzliches Urteil in Deutschland

Foto: Reuters/Agency

Smartphones im Unterricht dürften für Lehrer weltweit ein Thema sein. Ein Vorfall in Berlin sorgt nun für Aufmerksamkeit. Dort hatte ein Schüler permanent im Unterricht mit seinem Smartphone gespielt, woraufhin ihm das Gerät weggenommen wurde. Der Lehrer gab das Handy an den stellvertretenden Schulleiter weiter; dieser weigerte sich, das Mobiltelefon noch am selben Tag zurückzugeben. Er würde es nur an die Eltern aushändigen. Das vermeintliche Problem dabei: Es hatte sich um einen Freitag gehandelt. Deshalb blieb der Schüler das gesamte Wochenende ohne Smartphone, erst am Montag bekam er es zurück.

Grundrechtseingriff

Der Schüler wehrte sich dagegen juristisch. Mit Unterstützung seiner Eltern reichte er eine Klage ein. Während Letztere ihre Erziehungsrechte beeinträchtigt sahen, fühlte sich der Schüler in seinen Grundrechten verletzt. Das Berliner Verwaltungsgericht wies die Klage nun als unzulässig ab. Als Begründung wird angeführt, dass der Kläger mittlerweile die Schule gewechselt habe, eine Wiederholung des Vorfalls also unwahrscheinlich sei. Ein "schwerwiegender Grundrechtseingriff" liege außerdem nicht vor, so das Gericht.

"Von vornherein vorhersehbar"

"Auch wenn sich die Einziehung des Handys insoweit auf den außerschulischen Privatbereich des Klägers auswirkte, war die fehlende Gebrauchsmöglichkeit über das Wochenende doch von vornherein vorhersehbar und zeitlich beschränkt", so das Gericht. Ein tiefer Eingriff etwa in das Eigentumsrecht sei "nicht zu sehen". Der mittlerweile 18-jährige Schüler kann gegen den Richterspruch Berufung einlegen. (red, 25.5.2017)