Wien – Die Regionalstellen der Gleichbehandlungsanwaltschaft bekommen mehr Kompetenzen. Auf Basis einer Verordnung, die per 1. Juli in Kraft tritt, werden künftig alle Diskriminierungsfälle nicht nur in Wien sondern auch in Innsbruck, Linz, Graz und Klagenfurt behandelt.

Bisher ging es in den regionalen Gleichbehandlungsstellen nur um Fälle betreffend die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt. Durch die Ausweitung der Kompetenzen werden künftig auch Fälle, in denen es um Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung, der Weltanschauung, des Alters oder der ethnischen Zugehörigkeit geht, behandelt.

Abschreckender Weg nach Wien

Für die Betroffenen ist dies eine Erleichterung, ersparen sie sich dadurch doch den Weg nach Wien – dieser Aufwand habe in der Vergangenheit viele abgeschreckt, hieß es aus dem Staatssekretariat im Kanzleramt. "Diskriminierung ist ein sensibles Thema, bei dem oft ein persönliches Gespräch notwendig ist, um die Sachlage bestmöglich einschätzen zu können", erklärte Staatssekretärin Muna Duzdar (SPÖ). In Zukunft erhalten die Betroffenen Beratung und Betreuung aus einer Hand, zeigte sich Duzdar erfreut. (APA, 29.5.2017)