Man kann den Konflikt zwischen Justizminister Vizekanzler Wolfgang Brandstetter und Finanzminister Hans Jörg Schelling um die Zusatzausgaben für den neuen Erwachsenenschutz hämisch kommentieren: Da streiten zwei Politiker aus der gleichen Partei, die wie jede Partei gerade jetzt, im Vorwahlkampf, besonders auf Geschlossenheit Wert legt: ach wie lustig, ach wie bemerkenswert!

Doch damit wird man der Frage, um die es bei diesem Zwist geht, keineswegs gerecht. Nämlich jener, ob man in Österreich wirklich riskieren will, eine überfällige sozialrechtliche Verbesserung für unterstützungsbedürftige Menschen, in die eine Menge Vorbereitungsarbeit gesteckt wurde, zu einer Scheinreform der Sachwalterschaft verkommen zu lassen, indem man ihr ausreichende Finanzmittel verweigert. Aufgrund des Spargedankens, also mit dem Argument, die Justiz samt vorgelagerten Vereinen mit neuen Clearingaufgaben müsste eine solche Reform budgetneutral schaffen.

Das jedoch wird nicht funktionieren, denn der neue Erwachsenenschutz zielt auf mehr Fallexploration ab, bevor ein Mensch Teile seiner Entscheidungsfreiheit an einen Vertreter delegiert. Das ist beratungsintensiv, verlangt nach Personal und kostet Geld. Wie viel, ist vielleicht diskutierenswert – aber dies unter Druck nach dem Gesetzesbeschluss zu tun ist kontraproduktiv und gefährlich. (Irene Brickner, 30.5.2017)