Josef Martinz (zweiter von links) ist mit seiner Klage abgeblitzt. Er war in der Causa Dietrich Birnbacher (rechts) zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden.

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Klagenfurt/Straßburg/Wien – Der ehemalige Kärntner ÖVP-Chef Josef Martinz ist beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit seiner Beschwerde abgeblitzt. Martinz hatte den Strafprozess um die Causa Birnbacher als "unfaires Verfahren" kritisiert, weil der Schöffensenat den zuvor von der Staatsanwaltschaft beauftragten Gutachter zum Gerichtssachverständigen bestellt hatte.

Martinz erhielt eine mehrjährige Haftstrafe und zahlte eine Million Euro Schadenersatz. Er sowie die früheren Landesholding-Vorstände Hans Jörg Megymorez und Gert Xander – beide ebenfalls verurteilt – strengten ein Verfahren beim EGMR an, der am Donnerstag seine Entscheidung bekannt gab.

Vorwürfe nicht gerechtfertigt

Das Gericht sah den Vorwurf der mangelnden Objektivität des Gutachters gleich aus mehreren Gründen nicht gegeben. So sei der Gutachter nicht von Aufträgen des Gerichts ökonomisch abhängig, erhalte sein Honorar nicht nur im Falle einer Verurteilung und sei zur Objektivität verpflichtet. Zudem hätten die Angeklagten die Möglichkeit gehabt, selbst einen Privatgutachter zu engagieren, der sie auch bei der Erörterung der Expertise des Gerichtsgutachters fachlich beraten konnte.

EGMR-Vizepräsidentin Angelika Nußbaumer sah daher Artikel 6 der Menschenrechtskonvention, wonach jeder Mensch das Recht auf ein faires Verfahren hat, nicht verletzt. Die Urteile gegen Martinz, Megymorez und Xander bleiben somit rechtskräftig. Sie waren der Untreue im Zusammenhang mit der Zahlung von sechs Millionen Euro Honorar an den Villacher Steuerberater Dietrich Birnbacher schuldig gesprochen worden. Martinz erhielt viereinhalb Jahre Haft, Megymorez drei und Xander zwei Jahre. (APA, 2.6.2017)