Brüssel/Luxemburg/Wien – Der Europäische Gerichtshof hat am Mittwoch in einer mündlichen Verhandlung über die Klage der EU-Kommission gegen Österreich in Sachen der privatwirtschaftlichen Staatsdruckerei beraten. Es geht es darum, dass die Kommission einen Verstoß gegen EU-Recht durch Direktvergabe öffentlicher Aufträge an die Staatsdruckerei sieht.

Bei der mündlichen Verhandlung werden die Standpunkte beider Seiten gehört. Eine Entscheidung in der Rechtssache (C 187/16 Kommission/Österreich) ist erst in einigen Monaten zu erwarten.

Nach Ansicht der Kommission hat Österreich dadurch gegen Unionsrecht verstoßen, dass österreichische öffentliche Auftraggeber ohne Durchführung von Vergabeverfahren die Österreichische Staatsdruckerei GmbH mit der Herstellung von Reisepässen, Personalausweisen, Führerscheinen und anderen Dokumenten beauftragt haben, die eine Geheimhaltung oder die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften erfordern. Ein Verstoß liege zudem darin, dass nach österreichischem Recht öffentliche Auftraggeber verpflichtet seien, derartige Aufträge ausschließlich der Österreichischen Staatsdruckerei GmbH, ein Privatunternehmen, zu erteilen. Die Kommission hat daher eine Vertragsverletzungsklage gegen Österreich beim Gerichtshof erhoben. (APA, 7.6.2017)