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Eine Statue der roemischen Goettin der Gerechtigkeit, Justizia, steht am Gerechtigkeitsbrunnen in Frankfurt am Main

Foto: ap/Katja Lenz

Niemand machte einen Mucks. Als sich eine Gruppe von Jusstudenten auf Facebook gegenseitig in immer extremeren Witzen über den Holocaust verstieg, wagte niemand, Kritik zu äußern. Im Gegenteil. Warum zu solch später Stunde noch so ein lustiges Hitlerbildchen, er könne vor Lachen nicht schlafen, beschwerte sich augenzwinkernd ein Mitglied der geschlossenen Facebook-Gruppe "FVJUS Männerkollektiv". Der Skandal rund um die Funktionäre der ÖVP-nahen Aktionsgemeinschaft an der Wiener juristischen Fakultät hatte Anfang Mai Wellen geschlagen.

Diese Wogen sind geglättet, über die Affäre spricht kaum noch jemand, doch ein beunruhigender Gedanke bleibt. Jeder der angehenden Juristen könnte später einmal Richter werden. Es verstört, dass jemand, der in sozialen Medien Bilder verschickt, die Adolf Hitler als gütig lächelnden Herrn zeigen, später als Richter Verbotsgesetzprozesse leiten wird. Dass Männer, die sich daran aufgeilen, wenn schwarze Menschen vor dem Lynchmob fliehen, später vielleicht selbst am Gericht mit Afrikanern oder anderen diskriminierten Gruppen zu tun haben werden.

Waren doch nur Scherze, Humor darf alles, meinen manche. Das Problem liegt aber tiefer. Es gibt Hinweise, dass Jusstudierende einen besonders ausgeprägten Hang zu autoritären Strömungen haben. Eine Studie des Zeitgeschichte-Professors Oliver Rathkolb aus dem Jahr 2011 hat die Einstellungen von Studierenden diverser Studienrichtungen miteinander verglichen. Es zeigte sich, dass die Auffassung, dass Religionsfreiheit auch für Muslime gelten solle, bei angehen- den Juristen deutlich weniger Zustimmung fand als bei anderen Studierenden.

Mit angelaufenen Scheiben

Rassismus gibt es in allen Schichten, in allen Berufsgruppen. Aber nicht überall richtet er gleich viel Schaden an. Hält ein Trafikant schwarze Menschen für schlechter als weiße, wird er einen Kunden mit nigerianischen Wurzeln vielleicht weniger freundlicher behandeln, Zigaretten wird er ihm trotzdem verkaufen. Ein Richter oder eine Richterin hingegen muss zuhören, sich in fremde Lebenswelten hineindenken und entscheiden, wie glaubwürdig eine Aussage ist. Wer mit starken Vorurteilen behaftet ist, begegnet dieser Aufgabe wie ein Autolenker, der mit angelaufenen Scheiben fährt.

Der Richterberuf sei ein spezieller Beruf, er verlange eine besonders reife, reflektierte Persönlichkeit, sagt die frühere Richterausbildnerin Karoline Weißbach (Name geändert, Anm.). Diesem Idealbild zu entsprechen sei "sehr schwer". "So viel wie möglich über die Gesellschaft und die Menschen zu wissen ist ein essenzieller Bestandteil der Leistungsfähigkeit", sagt Weißbach. Das unterscheide den Richter vom Chirurgen: "Eine Herztransplantation wird nicht besser, wenn der Herzchirurg über das Weltgeschehen informiert ist." Ein Richter hingegen müsse laufend an sich arbeiten, die eigenen blinden Flecken ausloten.

Immer der Ausländer

Was passiert, wenn Polizei und Justiz diesen blinden Flecken erliegen, hat Robert Andreasch mitverfolgt. Der Münchner Journalist beobachtet seit über 360 Verhandlungstagen einen der größten Strafprozesse der deutschen Justizgeschichte: das Verfahren rund um die sogenannten NSU-Morde von Rechtsextremen an Menschen mit Migrationshintergrund. Die Causa sei geradezu ein Musterbeispiel dafür, wie rassistische Vorurteile das Verhalten prägen können. Lange Zeit suchten die Ermittler nur im Umfeld der Mordopfer nach den Tätern.

Obwohl die Tatwaffe immer dieselbe war, obwohl die Mordopfer nichts gemeinsam hatten als ihren Migrationshintergrund, obwohl die Ermittler auch nach jahrelangen Ausforschungen keine Beziehungen zwischen den Opfern herstellen konnten, gingen die Ermittler weiterhin davon aus, dass die Täter Türken sein müssten. Und das, obwohl es mehrere Hinweise auf einen rechtsextremen Hintergrund gab. Wie stark eingeengt der Blick der Ermittler war, zeigt sich anhand einer Fallanalyse des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg aus dem Jahr 2007. Obwohl die Hypothese, es müsse sich bei den Tätern um Migranten handeln, bereits wackelte, erklärten die Kriminalisten damals: "Vor dem Hintergrund, dass die Tötung von Menschen in unserem Kulturkreis mit einem hohen Tabu belegt ist, ist abzuleiten, dass der Täter hinsichtlich seines Verhaltenssystems weit außerhalb des hiesigen Normen- und Wertesystems verortet ist." Es sei daher wahrscheinlich, dass die Täter "im Ausland aufwuchsen oder immer noch dort leben". Zusammengefasst: Der Mörder ist immer der Ausländer.

Nicht ernst genommen

Der verengte Blick der Ermittler prägt auch die Arbeit der Gerichte. Richter sind auf sorgfältige Ermittlungen angewiesen. Blenden die Ermittler einen Teil der Wahrheit aus, landet er nicht im Gerichtsakt und kommt in komplexen Causen oft auch in der Verhandlung nicht ans Licht.

Zwar hätten die Angehörigen der NSU-Opfer in den polizeilichen Einvernahmen öfters darauf hingewiesen, dass sie ein rassistisches Motiv vermuteten. "Aber sie wurden nicht ernst genommen", sagt Andreasch. Dieses Nicht-ernstnehmen setze sich auch jetzt, in der Hauptverhandlung vor dem Münchener Oberlandesgericht, fort: Während die Hinterbliebenen der Opfer, die sich dem Prozess als Nebenkläger angeschlossen haben, das Strafverfahren als Ort sehen, um endlich ihre Sicht der Dinge präsentieren zu können, habe der Bundesstaatsanwalt bislang praktisch keine Fragen an sie gerichtet, sagt Andreasch. "Ihre Geschichte ist auch weiter nicht von Interesse."

Wenn Menschen aufgrund ihrer Herkunft oder ihrer Religion benachteiligt werden, geschieht das sehr häufig nicht mit Absicht, sondern unbewusst. Vorurteile prägen, wie wir Menschen wahrnehmen und mit ihnen umgehen. Niemand ist von diesen unbewussten Filtern ausgenommen, also auch nicht die Justiz. Doch wie passt das zusammen mit dem Bild des Richters, der allein dem Gesetz verpflichtet und von jeder Voreingenommenheit und emotionalen Regung frei sein muss?

Dieses Bild bezeichnet Ruth Eulering, selbst Richterin, als "eine Mär". "In jeden Richterspruch fließt ein emotionales Moment ein", sagt die Leiterin der Justizakademie Nordrhein-Westfalen. Welcher Zeuge glaubwürdig oder unglaubwürdig ist, welche Fakten als wichtig, welche als zweitrangig erachtet werden – all diese Fragen unterliegen immer einer persönlichen Wertung des Richters.

"Ich hab das auch geschafft"

Diese Wertung habe immer auch mit Gefühlen und Vorurteilen zu tun. "Ich reagiere auf gewisse Menschen anders als mein Kollege – und umgekehrt", sagt Eulering. Das bedeute aber nicht, dass Richter ihren Vorurteilen willenlos ausgeliefert seien. "Der einzige Weg liegt darin, sich die eigene Beschränktheit bewusst zu machen." Nur wer die eigenen Vorurteile kennenlerne, könne es schaffen, Distanz zu ihnen zu gewinnen.

Ein Beispiel: Wenn man in einem Scheidungsfall entscheidet, wohin die Kinder kommen, dann bringt jeder Richter auch das eigene Familienbild mit ein. "Eine Richterin denkt dann vielleicht: Ich hab das doch auch geschafft mit den drei Kindern und voller Berufstätigkeit, also kann ich das bei dieser Frau auch voraussetzen" – und ignoriere dabei, dass Biografien ganz anders verlaufen, wenn die betroffene Person einen anderen sozialen oder finanziellen Hintergrund hat.

Sich auf andere Lebensumstände einstellen, zuhören und das Gegenüber ernst nehmen zu können gehörte zu den wichtigsten Anforderungen an einen Richter, sagt Oliver Scheiber, Vorsteher des Bezirksgerichts Meidling und selbst Richterausbildner, der auch auf europäischer Ebene an der Weiterentwicklung der Richterausbildung mitarbeitet. Vieles habe sich in den vergangenen dreißig Jahren verbessert: So sei es in den 1990er-Jahren in Österreich noch an der Tagesordnung gewesen, "dass Richter im Saal herumbrüllen", sagt Scheiber – das Gesetz sah bis 1993 vor, dass Angeklagte vor Gericht mitunter stundenlang stehen mussten.

Soziale Kompetenzen

Manches habe sich auch dadurch verändert, dass die alten Nationalsozialisten, die bald nach dem Krieg wieder in den Dienst gestellt wurden, nach und nach ausgeschieden sind. Prägte früher der Stehsatz "Wir sind keine Sozialarbeiter" das richterliche Selbstbild, sind Praktika in Opfereinrichtungen und Gefängnissen heute Teil der Ausbildung. Heuer wird erstmals ein Curriculum in Justizgeschichte verpflichtend in die Vorbereitung auf den Richterberuf integriert.

Angehende Richter sollten noch mehr in sozialen Kompetenzen trainiert werden, glaubt auch Weißbach. Wobei der Umgang mit schutzbedürftigen Personengruppen, etwa alten Menschen, psychisch Kranken oder Suchtkranken, laut Scheiber zu den größten Herausforderungen gehört. Selbst manche sehr offene junge Strafrichter würden nach einiger Zeit frustriert sein, wenn sie merken, dass sie "auch mit viel Engagement den Leuten nicht helfen können", sagt Scheiber. Frustration schlage schnell in Zynismus um – und der präge wiederum den Umgang mit Menschen vor Gericht. "Es braucht viel Vorwissen über psychische Erkrankungen, um nicht mit überzogenen Erwartungen auf die Menschen zuzugehen."

Es muss nicht immer Lernen aus Büchern sein. Je mehr Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen in den Richterberuf drängen, je offener der Beruf für Migranten und Menschen aus nichtakademischen Familien wird, desto breiter werde auch der Horizont der Juristen, ist Weißbach überzeugt. Denn am meisten lerne man immer noch im Austausch mit anderen Menschen. (Maria Sterkl, Agenda, 10.6.2017)