Wien – Gesundheitsstadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ) wollte mit einer Neuorganisation des Krankenanstaltenverbunds (KAV) einem "Entscheidungslabyrinth", wie sie es im STANDARD-Interview nannte, entgegenwirken. Doch die wahrscheinlichste Zukunft des KAV, die sich nach der SPÖ-Enquete am Donnerstag herauskristallisierte, eine Anstalt öffentlichen Rechts, ist für Staatsrechtsjurist Bernd-Christian Funk, bloß eine "Ausgliederung light", sagt er im STANDARD-Gespräch.

Als zweite Variante ist noch ein "optimierter Eigenbetrieb" im Gespräch: Der KAV erhält etwas mehr Spielraum, die Verwaltungsstruktur bleibt aber großteils erhalten – womit sich zum Status Quo eher wenig ändert. Eine GmbH oder eine AG sind laut Stadt vom Tisch.

"Namensänderung für das gleiche Kind"

Eine Anstalt öffentlichen Rechts bietet laut Funk die Möglichkeit, "sich auf politischer Ebene zu entlasten", aber gleichzeitig Erfolge auf die eigenen Fahnen zu heften. Für Funk eine "ambivalente Ausgestaltung" für die Wiener Spitäler. "Es ist eine Namensänderung für das gleiche Kind."

Wie sich die Ausgestaltung auf das Personal auswirken wird, ist noch unklar. Doch selbst wenn die Mitarbeiter weiter bei der Stadt angestellt bleiben, bedeutet das nicht, dass sie Vertragsbedienstete bleiben. Als drastische, aber unwahrscheinliche Option gilt, Mitarbeiter in einen neuen Vertrag mit neuem Dienstgeber zu überführen. Realistischer ist, Mitarbeiter weiter als Vertragsbedienstete zu führen, deren Gehälter und Arbeitsbedingungen via Landesgesetze geregelt werden. Auch neue Mitarbeiter sollen bei der Stadt beschäftigt bleiben.

Kaum weniger politischer Einfluss

Weniger politischer Einfluss bedeutet eine Ausgliederung kaum. Auch eine Causa Rainer könnte sich wiederholen, aber mit weniger direkter Verantwortung der Stadt. Der Lungenfacharzt Gernot Rainer war am Otto-Wagner-Spital tätig. Über die Zustände in den KAV-Häusern besorgt, gründete er die Ärztegewerkschaft Asklepios. Sein Dienstvertrag wurde nicht verlängert, die Personalkommission der Stadt entschied, dass er sich zu wenig mit den Interessen der Stadt Wien identifiziere. Bei einem ausgegliederten Betrieb müsste nicht mehr das Personalmanagement der Stadt entscheiden, sondern es läge in der Verantwortung des Geschäftsführers des KAV. "Die Stadt könnte sich abputzen", sagt Funk.

Das Institut für Höhere Studien (IHS) plädiert für eine komplette Ausgliederung des KAV – als unternehmerische Rechtsform. Wenn man sich vor einer Privatisierung fürchte, aber gleichzeitig eine handlungsfähige Rechtsform herstellen wolle, sei auch eine Anstalt öffentlichen Rechts nach dem Vorbild einer AG eine Möglichkeit, sagt Gesundheitsökonom Thomas Czypionka. Eine Entscheidung über die KAV-Zukunft will die Stadt bis Ende Juni fällen. (Marie-Theres Egyed, David Krutzler, 9.6.2017)