Wien – Die ÖVP halbiert intern auf allen Ebenen die gesetzlich vorgesehenen Hürden für eine Vorreihung durch Vorzugsstimmen. Im Bundesparteivorstand wurde die statutarische Vorbereitung am Sonntag bereits getroffen, beschlossen wird die Neuregelung auf dem Bundesparteitag am 1. Juli in Linz.

Der neue Parteichef Sebastian Kurz hatte angekündigt, dass das neue Vorzugsstimmensystem klar über die gesetzlichen Regelungen hinausgehen wird. Konkret soll es nun eine Halbierung werden, hieß es am Montag zur APA. Mittels Erklärung werde jeder das Vorzugsstimmensystem anerkennen und somit akzeptieren, dass er oder sie im Fall einer Umreihung auf das Mandat verzichtet.

Statutarische Neuerungen beschlossen

Auf der Regionalparteiliste gibt es laut Gesetz eine Umreihung, wenn ein Bewerber Vorzugsstimmen im Ausmaß von mindestens 14 Prozent der auf seine Partei im Regionalwahlkreis entfallenden gültigen Stimmen erzielt hat. Für die Landesliste gelten zehn Prozent der im Landeswahlkreis erzielten Stimmen, für die Bundesparteiliste sind es sieben Prozent der im Bundesgebiet entfallenden Stimmen.

Bei der ÖVP soll künftig exakt die Hälfte dieser gesetzlichen Vorgaben gelten, auf regionaler Ebene somit sieben Prozent, auf Länderebene fünf und auf Bundesebene 3,5 Prozent. (APA, 12.6.2017)