In Großbritannien müssen Ärzte ein todkrankes Baby weiter am Leben halten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verlängerte kürzlich in Straßburg eine entsprechende vorläufige Anordnung bis auf weiteres.

Die Eltern möchten den zehn Monate alten Charlie, der an einer seltenen genetischen Erkrankung leidet, für eine experimentelle Therapie in die USA bringen. Die britischen Ärzte, die den Buben bisher behandeln, sind allerdings überzeugt, dass die Therapie nicht helfen würde. Sie wollen die lebenserhaltenden Maßnahmen einstellen.

Eine Klage der Eltern gegen die Entscheidung der Mediziner blieb in Großbritannien erfolglos. Nun prüft der Menschenrechtsgerichtshof den Fall. Mit der vorläufigen Entscheidung über die Fortsetzung der Behandlung hat er sich in der Sache noch nicht festgelegt. Die Eltern müssen ihre Beschwerde noch begründen. Sollten sie dies nicht tun, endet die Anordnung der lebensverlängernden Behandlung am kommenden Montag um Mitternacht. (APA, 14.6.2017)