Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russlands Verbot von "Propaganda für Homosexualität" als diskriminierend und homophob eingestuft. Das Verbot verstoße sowohl gegen Artikel zehn der Europäischen Menschenrechtskonvention, der die Meinungsfreiheit garantiert, als auch gegen Artikel 14 (Diskriminierungsverbot), urteilten die Richter. Das sei unvereinbar mit den demokratischen Werten. Der russische Richter schloss sich dem Urteil nicht an.

Geklagt hatten Nikolai Alexejew, Niklai Bajew und Alexej Kisseljow. Das Gericht sprach den drei russischen LGBT-Aktivisten, die wegen des 2013 landesweit und zuvor schon in einigen Regionen (namentlich in Archangelsk, Rjasan und St. Petersburg) erlassenen Gesetzes in Moskau zu mehreren Geldstrafen verurteilt worden waren, eine Kompensation in Höhe von insgesamt 49.100 Euro zu. Zudem muss Russland die Verfahrenskosten übernehmen.

"International üblich"

Die russische Regierung reagierte umgehend: Das Justizministerium teilte mit, es sei mit dem Urteil nicht einverstanden, und kündigte an, innerhalb von drei Monaten vor der Großen Kammer in Berufung gehen zu wollen.

Das russische Gesetz verstoße nicht gegen die internationale Praxis, argumentierte das Ministerium. Die Gesetze stellten nicht Homosexualität unter Strafe und seien daher nicht diskriminierend. Vielmehr "richteten sie sich ausschließlich auf den Schutz von Moral und Gesundheit der Kinder", heißt es in der Presseerklärung.

"Schutz der Sitten"

Moskau bleibt damit bei seiner im ersten Prozess gescheiterten Argumentationslinie zum "Schutz der Sitten". Doch selbst wenn Russland in der Berufung scheitern sollte, bedeutet das nicht, dass der Straßburger Richterspruch in Moskau umgesetzt wird. Seit 2015 kann das Oberste Gericht Russlands Urteile des Menschenrechtsgerichtshofs außer Kraft setzen, wenn es der Auffassung ist, dass diese mit der russischen Verfassung nicht übereinstimmen.

Der Duma-Abgeordnete Witali Milonow, einer der Initiatoren der verschärften Homosexuellengesetzgebung, machte deutlich, was er vom Europäischen Gerichtshof hält. Dieser sei schon lange kein Gericht mehr, sondern eine "Informations- und Propagandamüllgrube", wetterte er. Urteile des Gerichts mögen für Länder wie die Ukraine oder Georgien Bedeutung haben. Russland hingegen schenke ihnen keinerlei Beachtung, fügte Milonow hinzu. (André Ballin aus Moskau, 20.6.2017)