Wien – Erneut macht die Arbeiterkammer auf einen Missstand bei Kündigung im Krankenstand aufmerksam. Dieses Mal reihten sich gleich mehrere dubiose Umstände aneinander. Konkret ging es um eine Mitarbeiterin einer Reinigungsfirma. Frau S. befand sich über längere Zeit im Krankenstand, wobei ihr Sohn jedoch den Arbeitsausfall seiner Mutter bereits am ersten Tag des Krankenstandes bei dem Arbeitgeber meldete. Noch im Zuge dieses Telefonats wurde die Mutter mündlich gekündigt, wie die AK in einer Aussendung schreibt.

Weder das Krankenentgelt, noch der offene Urlaub wurden bezahlt, die Kündigungsfrist wurde auch nicht eingehalten, moniert die AK. Weiters wurde die betroffene Frau bei der Wiener Krankenkasse mit der Begründung "Kündigung durch den Arbeitnehmer" abgemeldet.

Fragwürdige Unterschriften

In der AK ließ sich S. ihre Ansprüche berechnen und machte ihre Forderung schriftlich geltend. Auf ein Forderungsschreiben der AK-Rechtsschützer reagierte die Arbeitgeberin und behauptete, die Arbeitnehmerin hätte mündlich vor ihrem Krankenstand selbst gekündigt. Angeblich hätte sie darüberhinaus ihren gesamten Urlaubsanspruch bereits verbraucht. Als vermeintlichen Beweis dafür legte der Arbeitgeber angeblich von S. unterschriebene Urlaubsanträge vor, so die Arbeiterkammer weiter. Im Urteil des Gerichts wurde jedoch ausdrücklich festgehalten, dass die meisten Unterschriften auf den vorgelegten Urlaubsanträgen nicht von der Arbeitnehmerin stammen.

Die Firma wurde in der Folge zur Zahlung von über 3.300 Euro an Kündigungsentschädigung, Krankenentgelt und Urlaubsersatzleistung verurteilt. Die AK wird diesen Fall zum Anlass nehmen, eine Anzeige wegen Vorlage gefälschter Beweismittel vor Gericht zu erstatten. (red, 21.6.2017)