Die Strafhöhen im aufsehenerregenden Wiener Neustädter Schlepperprozess bleiben unverändert.

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Die Urteile im Wiener Neustädter Schlepperprozess gegen acht Asylwerber, der im Dezember 2014 mit sieben nicht rechtskräftigen Schuldsprüchen und einem Freispruch geendet hatte, sind nun rechtskräftig. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat am Mittwoch den Berufungen der Anklage und der Verteidigung nicht stattgegeben, wie der STANDARD von einem der Verteidiger erfuhr.

Protestbewegung

Der Prozess hatte für Aufsehen gesorgt, weil sich die Ermittlungen unter anderem gegen Beteiligte am Flüchtlingsprotest rund um die Votivkirchenbesetzung im Jahr 2010 gerichtet hatte. Die damalige Innenminister Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) hatte von einer grausam agierenden Schlepperbande gesprochen. Die ursprünglichen Vorwürfe, wonach die Beschuldigten mit der Ausbeutung von Menschen ein Vermögen verdient hätten, wurden jedoch bald entkräftet. Schließlich war es sogar die Staatsanwaltschaft selbst, welche die Entlassung der Angeklagten aus der Untersuchungshaft beantragte.

Die nun rechtskräftigen teilbedingten Haftstrafen von sieben Monaten bis 28 Monate sind zum Großteil bereits in der Untersuchungshaft verbüßt worden.Die Staatsanwaltschaft hatte die Strafen für zu niedrig, die Angeklagten hatten diese für zu hoch erachtet, beide waren deshalb in Berufung gegen die Strafhöhe gegangen. Das OLG hatte jedoch keine Einwände gegen die von der Erstinstanz verhängten Strafhöhen.Im März hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) bereits die Nichtigkeitsbeschwerde der Angeklagten wegen behaupteter Verfahrensmängel abgelehnt. (Maria Sterkl, 21.6.2017)