Luxemburg – Verdachtsunabhängige Kontrollen in Grenznähe, an Bahnhöfen und in Zügen dürfen nicht in systematische Grenzkontrollen ausarten. Das hat der Europäische Gerichtshof in einem Urteil am Mittwoch klargestellt.

Hintergrund ist ein Strafverfahren vor dem Amtsgericht der süddeutschen Stadt Kehl wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Der Angeklagte hatte sich gegen eine Polizeikontrolle auf dem Kehler Bahnhofsvorplatz gewehrt. Der Bahnhof ist nur wenige hundert Meter von der französischen Grenze entfernt.

Kein systematischer Charakter

Das deutsche Bundespolizeigesetz erlaubt dort verdachtsunabhängige Kontrollen, die im reisefreien Schengen-Raum eigentlich abgeschafft worden sind. Das Amtsgericht wollte nun von den Luxemburger Richtern wissen, ob das mit EU-Recht vereinbar ist und damit die Polizeikontrolle des Mannes rechtmäßig war.

Das Urteil findet darauf die Antwort: Zumindest in anderen Vorschriften muss sichergestellt sein, dass die Überprüfungen in der Praxis nicht Grenzkontrollen gleichkommen beziehungsweise keinen systematischen Charakter haben. (APA, 21.6.2016)