Graz – Ein 36-Jähriger ist am Mittwoch am Grazer Straflandesgericht von einem Geschworenensenat zu lebenslanger Haft wegen versuchten Mordes an seiner Ex-Freundin, Widerstands gegen die Staatsgewalt und schwerer Körperverletzung verurteilt worden. Er hatte die Frau in Anwesenheit von drei Polizisten, gegen die gesondert ermittelt wird, durch elf Messerstiche lebensgefährlich verletzt.

Der Angeklagte, ein deutscher Staatsbürger, hatte mit der 26-jährigen Grazerin 2015 einige Monate lang eine Beziehung."Dann hat er mich zusammengeschlagen, und ich habe es beendet", schilderte die Frau vor Gericht. Doch es gab weiterhin Kontakt, auch zahlreiche SMS wurden wechselweise geschickt, es war "eine sexuelle Beziehung", beschrieb es die Zeugin, die auch Kontakte zu anderen Männern hatte. Mit dieser offenen Beziehung war der Beschuldigte anscheinend überfordert, stellte Staatsanwalt Alexander Birringer fest, denn der 36-Jährige konnte nicht loslassen und zeigte sich permanent eifersüchtig.

Messerangriff trotz anwesender Polizisten

Heuer am 14. Jänner wurde eine Wegweisung ausgesprochen, als der Deutsche versuchte, die Wohnungstür seiner Ex-Freundin aufzubrechen. Doch zwei Tage später stand er schon wieder da, und sie rief sofort die Polizei. Als drei Beamte – ein Mann, eine Frau und eine Polizeischülerin – vor der Tür standen, öffnete die 26-Jährige. Doch da war auch der Angeklagte mit einem Messer in der Hand. Was dann genau geschah, ist derzeit Gegenstand von eigenen Ermittlungen. Tatsache ist, dass der 36-Jährige sich von den Polizisten, die ihn an den Armen gepackt hatten, losreißen konnte. Er drängte die Frau in die Wohnung und versetzte ihr elf Messerstiche, von denen vier laut Gerichtsmediziner Peter Roll lebensgefährlich waren. Das Opfer blieb am Boden liegen, das Messer steckte noch in einer Hand, mit der die Frau einen Bruststich teilweise abfangen konnte.

Der Ankläger sprach von einem "explosionsartigen Geschehen" und forderte eine Strafe "im obersten Bereich". Verteidiger Manfred Rath sprach von "zarten Stichen", die beweisen würden, dass es nie eine Mordabsicht gegeben habe. Die Waffe sei "eher ein Jausenmesser als eine Stichwaffe" gewesen, so der Anwalt in seinem Schlussplädoyer.

Einweisung in Anstalt

Die Geschworenen entschieden, dass es sich bei der Tat um versuchten Mord handelte. Weil er mehrmals randaliert und dabei Beamte verletzt hat, wurde der Angeklagte auch wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und schwerer Körperverletzung verurteilt. "Es ist nur einem Glücksfall zu verdanken, dass die Frau noch lebt", begründete die Richterin die hohe Strafe. Der 36-Jährige wurde außerdem in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Er erbat sich Bedenkzeit, das Urteil ist nicht rechtskräftig. (APA, 21.6.2017)