Wien – Sie kommt später, und das Verfahren dauert länger als erwartet – dennoch begrüßen Schuldnerberater die Reform des Privatkonkurses. "Nach 14-jährigem Bemühen ist es endlich so weit, dass die Mindestquote wegfällt", sagt Geschäftsführer Clemens Mitterlehner von der Dachorganisation ASB. Dass die Reform erst per Anfang November und nicht im Juli wirksam wird, ist für ihn verkraftbar. Ebenso, dass die Entschuldungsdauer von sieben auf fünf Jahre statt auf drei sinkt, denn: "Aus sozialpolitischer Sicht ist der Wegfall der Mindestquote wichtiger."

Bisher müssen Schuldner zehn Prozent der Außenstände binnen sieben Jahren rückzahlen, sonst entfiel zumeist die Restschuldbefreiung, und sie wurden zumindest zehn Jahre für einen neuen Anlauf gesperrt. Bestehende Sperren werden mit der Reform aufgehoben, außer sie wurden wegen Obliegenheitsverletzungen verhängt. Für laufende Konkursverfahren gibt es Übergangsregelungen, spätestens per 1. November 2022 sind diese Verfahren ebenfalls ohne Mindestquote beendet.

Anderen Änderungen wie dem Einsichtsrecht von Gläubigern ins Exekutionsregister kann Alexander Maly, Chef der Schuldnerberatung Wien, auch Gutes abgewinnen, da er Lerneffekte bei Gläubigern erhofft, um künftig mehr Schäden zu vermeiden. Den von deren Vertretern befürchteten "Konkurs-Tsunami" sieht er nicht, vielmehr erwartet er einen nur vorübergehenden Anstieg 2018 auf mehr als 10.000 Fälle, da sich der Rückstau der vergangenen Monate erst auflösen müsse. Betroffenen empfiehlt Maly, nicht bis November zu warten, sondern sofort ein Konkursverfahren zu starten. (aha, 21.6.2017)