Clean Desk Policy: Arbeitgeber verordnen Sauberkeit. Das kann zum Beispiel datenschutzrechtliche Gründe haben.

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Rund die Hälfte der Standard.at-User würde es gut finden, wenn man Tiere zur Arbeit mitbringen könnte. Nicht alle Arbeitgeber erlauben das.

Für so manchen wird das Büro zum zweiten Zuhause – schließlich verbringt man zirka acht Stunden pro Tag dort. Beliebt ist, den Schreibtisch wahlweise mit Fotos von Liebsten, Plakaten, Figuren oder anderer Deko zu behübschen. Auch die Gewohnheiten unterscheiden sich mit der Zeit kaum mehr von jenen, die in den eigenen vier Wänden an den Tag gelegt werden: Papierhaufen wachsen zu Bergen an, Wassergläser stapeln sich zu Türmen. Ordnungssinn und gutes Benehmen weichen der Bequemlichkeit.

Darf der Chef sich eigentlich über die Unordnung beschweren? Und Mitarbeiter zum Aufräumen auffordern? "Es kommt auf den Einzelfall an", sagt Erwin Fuchs, selbstständiger Anwalt bei Northcote Recht. "Wenn der Arbeitgeber gleiche Standards etablieren möchte, führt er eine sogenannte Clean Desk Policy ein." Eine Clean Desk Policy ist, kurz gesagt, eine Anordnung, die Mitarbeiter zumindest vor dem Feierabend, zumeist aber auch tagsüber bei Verlassen des Arbeitsplatzes zum Aufräumen ihres Schreibtisches verpflichtet.

Das bedeutet: Man muss vor dem Feierabend den Rechner herunterfahren und stets Bücher, Dokumente, USB-Sticks und Stifte wegräumen. "Der Arbeitgeber kann die Regelung aber auch radikal gestalten und sagen: Es darf nichts Privates herumstehen", sagt Fuchs und fügt hinzu: "Das geht meiner Meinung nach fast zu weit." Schließlich müsse man sich auch immer überlegen, welche Folgen eine Clean Desk Policy hat: "Die Mitarbeiter werden bei der radikalen Form mitunter nicht happy sein."

Was bei Verstößen geschieht

Unternehmen setzen aus unterschiedlichen Gründen auf den sauberen Schreibtisch. Einer kann sein, dass man Aufgeräumtheit demonstrieren möchte. Ein anderer Datenschutz. "Man will verhindern, dass andere Mitarbeiter, Kunden oder Reinigungskräfte wichtige Informationen finden", sagt Arbeitsrechtsexperte Fuchs. Besonders üblich sei die Regelung in Büros, in denen Mitarbeiter keine festen Schreibtische mehr haben, sondern sich täglich einen neuen suchen.

Was bei Verstößen gegen die Clean Desk Policy passiert? "Ist der Chef nett, redet er zuerst mit dem Mitarbeiter. Er kann aber auch gleich eine Verwarnung aussprechen. Passiert es öfter, kann es auch zu einer Kündigung kommen", sagt Fuchs.

Das gilt fürs private Telefonieren

Auch beim Telefonieren, Versenden von Textnachrichten während der Arbeit gilt: Erlaubt ist, was der Arbeitgeber gestattet. Er kann Verbote aussprechen und Fehlverhalten sanktionieren. "Wie streng er dabei ist, liegt in seinem eigenen Ermessen", sagt Fuchs. "Mit Anordnung des Arbeitgebers ist es zulässig, private Telefonie – außer in Notfällen – komplett zu untersagen." Gibt es aber keine solche Vorgabe, lautet die Devise: Privates ist so lange zulässig, solange die Produktivität nicht leidet.

Viele Fragen wirft auch private Telefonie über das Diensthandy auf. "Arbeitgeber können das verbieten, tun es heute aber fast nicht mehr, weil das Telefonieren kaum mehr etwas kostet." Seitdem die Roamingkosten gefallen sind, ist auch das Telefonieren aus dem EU-Ausland mit einer entsprechenden Flatrate in den meisten Fällen kostenlos. Beim Nutzen des Firmenrechners für eine private Recherche seien die meisten Firmen ebenfalls kulant, solange es nicht überhandnimmt.

Ausdrucken und Pakete empfangen

Beim Ausdrucken privater Unterlagen gilt: In geringem Ausmaß wird es selten Folgen haben. "Wenn jemand nicht 500 Seiten in Farbe ausdruckt, wird das der Chef gestatten und jemanden nicht sofort entlassen. Ganz streng genommen handelt es sich aber auch hier um eine Schädigung des Arbeitgebers, die er untersagen kann."

Und darf man sich Päckchen in die Arbeit schicken lassen? "Eigentlich hat das nichts mit dem Dienstverhältnis zu tun", sagt Fuchs. Ein Arbeitgeber könne sich auf dienstliche Interessen berufen und mit einem Verbot reagieren. "Er kann einfach sagen: Ab jetzt ist das beendet."

Dürfen Kinder und Hunde mit?

Ebenso verboten werden können Haustiere im Büro. "Es gibt hundefreundliche Arbeitgeber und welche, die das nicht wollen", sagt Fuchs. Und was gilt für Kinder? "Da kann man ganz brutal sagen, dass sie am Arbeitsort nichts verloren haben", sagt der Arbeitsrechtsexperte, fügt aber hinzu: "Es wird aber klug vom Arbeitgeber sein, wenn er sie zwar nicht durchgehend, aber doch in bestimmten – vielleicht familiär prekären – Situationen duldet." Manchmal, sagt Fuchs, könnten Kinder im Büro sogar "eher charmant als störend" sein, aber das sei branchenabhängig. "In der Anwaltskanzlei wird es schwieriger werden als im Blumengeschäft." (Lisa Breit, 30.6.2017)