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Unternehmen in Österreich werden immer öfter Opfer von Erpressungsviren.

Foto: AP Photo/Mark Schiefelbein

Der Einsatz von Ransomware ist in Österreich rasant angestiegen – etwa im Laufe des Jahres 2016 um 267 Prozent. Über Herausforderungen durch Cybercrime sprachen am Mittwoch Franz Lang, Direktor des Bundeskriminalamts, und Staatsanwältin Dascha Uljanov beim Forum Staatsanwälte. Durch vier Fälle von CEO-Fraud gelang es zuletzt Tätern, heimische Firmen um 86 Millionen Euro zu schädigen.

300 Betrugsversuche gescheitert

Die Strafverfolgungsbehörden sehen sich auf gutem Wege, einen Teil des Geldes zurückzuerlangen, hieß es bei der Veranstaltung in Walchsee in Tirol. Weitere 300 Betrugsversuche scheiterten, da nach Bekanntwerden der Vorgänge mehr als 4.000 CEOs österreichischer Unternehmen gewarnt wurden.

Generell schreite die Entwicklung in Sachen Cybercrime "rasend" voran: Mittels Bankentrojaner werden Konten leergeräumt, beim CEO-Fraud durch Täuschung Unternehmen dazu gebracht, Überweisungen zu tätigen, Ransomware eingesetzt, um Daten zu sperren und für die Entsperrung Zahlungen zu verlangen. Mittels Fake-Webshops locken Betrüger Geld heraus, für das es nie eine Gegenleistung gibt.

Schwierige Ermittlungen

Lang schilderte, wie schwierig die Ermittlungen aufgrund der Komplexität und Internationalität sind. Durch den Einsatz von CG (Carrier Grade) NAT können zudem IP-Adressen nicht eindeutig einer Person zugeordnet werden und es sind "unfassbare Datenmengen" auszuwerten. Ohne laufende internationale Zusammenarbeit u.a. über Interpol, Europol und Eurojust wäre die Bekämpfung dieser grenzüberschreitenden Kriminalitätsformen gar nicht möglich. Neben Ressourcen seien die notwendigen Befugnisse und technischen Mittel unerlässlich, um zielführend ermitteln zu können. Lang ortet in Österreich Handlungsbedarf.

Ein Strafprozessrechtssänderungsgesetz soll die Überwachung internetbasierter Kommunikation ermöglichen, also von Messenger-Diensten und Skype, die vielzitierte "WhatsApp-Überwachung", betonte Dascha Uljanov. Zudem sollten die akustische Überwachung im Auto jener in der Wohnung gleichgestellt werden und Klarstellungen bei PUK-Code und IMSI-Catcher die Ermittlungsarbeit vereinfachen, sagte die Staatsanwältin. (APA, 22.6.2017)