Wien – Die Entscheidung der Bank Austria, ihre rund 3.000 Mitarbeiter ins staatliche Versicherungssystem (Kranken- und Pensionsversicherung) zu übertragen und damit ihre langjährigen Verpflichtungen daraus loszuwerden, ist noch immer nicht vollzogen. Die Bank hatte zwar die 790 Millionen Euro bereits an die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) überwiesen, aber der Streit, ob der per "Lex Bank Austria" mit 22,8 Prozent festgesetzte Übertragungssatz auch rechtlich hält, ist noch offen. Denn die Österreichtochter der italienischen Unicredit hat Rechtsmittel eingelegt.

Daher wiederum hat die PVA am 20. April das Geld daher an das Geldinstitut zurücküberwiesen. Diese etwas komplizierte Lage führte laut einer parlamentarischen Anfrage der Neos rund um deren Sozialsprecher Gerald Loacker zu "Unsicherheiten" für die Beschäftigten, etwa, weil es für die kein Pensionskonto gebe.

Bank hätte nicht zahlen müssen

Für die Beantwortung der Anfrage rund um das Thema hat Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) "in Hinblick auf die Interessen der Versicherten" eine Stellungnahme der für die Sache zuständigen PVA herbeigeschafft. Aus der geht hervor, dass die Involvierten nicht wirklich nachvollziehen können, warum die Bank den Übertragungsbeitrag gleich bezahlt hatte, obwohl sie den Zahlungsbescheid doch rechtlich bekämpft und somit vor das Bundesverwaltungsgericht gebracht hat. Dieser Beschwerde kommt aber aufschiebende Wirkung zu, wie es in der Anfrage heißt, die Bank hätte also nicht zahlen müssen.

Was die oben genannte Verunsicherung betrifft, beruhigt die staatliche Pensionsversicherungsanstalt. Die betroffenen Dienstnehmer könnten sich die Informationen zu ihren "pensionsrechtlichen Ansprüchen" "während der Amtsstunden der PVA" jederzeit holen kommen.

Auch Mitarbeiter legten sich quer

Auch auf die Gretchenfrage der Banker – Wer zahlt die Pension bzw. Leistungen für berufsunfähig Gewordene, solang der Rechtsstreit nicht ausgefochten ist? – gibt es in den Ausführungen von PVA und Sozialminister Antwort. Bis "zur wirksamen Leistung" des Übertragungsbeitrags müsse das die Bank tun, heißt es unter Bezugnahme auf das ASVG sinngemäß. "Die Leistungen, Zusagen oder Anwartschaften ... sind zu erbringen und zu erfüllen", ist in der Anfragebeantwortung nachzulesen. Sie liegt dem STANDARD vor und wird vom Parlament am Freitag online gestellt.

Allerdings haben sich auch Bankmitarbeiter gegen ihre Übersiedlung vom bankeigenen ins staatliche Vorsorgesystem quergelegt. 84 von ihnen haben Beschwerde dagegen eingelegt – auch sie könnten, je nach Entscheidung der involvierten Gerichte, die Sache dereinst noch zu Fall bringen. (Renate Graber, 22.6.2017)