Die aus der Partei ausgetretene Sonja Ablinger vermisst in der SPÖ "innerparteiliche Demokratie".

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Wien – Norbert Darabos hat es quasi vorhergesehen: Wann der Fall Ablinger entschieden sein wird, das könne er nicht genau sagen, erklärte er einst Journalisten. In ein, zwei Wochen sei die Arbeit eines Schiedsgerichts jedenfalls nicht erledigt, hielt er fest. Das ist nun fast drei Jahre her. Darabos, heute Soziallandesrat im Burgenland, war damals noch Bundesgeschäftsführer der SPÖ. Im roten Bundesparteivorstand im Oktober 2014 war der einstimmige Beschluss gefallen, dass die Causa rund um Sonja Ablinger, ehemalige rote Frauenvorsitzende in Oberösterreich und bekannte SPÖ-Insurgentin, parteiintern aufgearbeitet wird – eben durch ein Schiedsgericht. Getagt hat es bis heute nicht.

Quote bis heute nicht erfüllt

Das Schiedsgericht ist in der SPÖ ein innerparteiliches Gremium, das zusammentritt, um Streitfälle oder Statutswidrigkeiten zu klären. Vorsitzender ist der Abgeordnete und SPÖ-Justizsprecher Johannes Jarolim. Im Fall Ablinger soll das rote Parteigericht eigentlich feststellen, ob die Nachbesetzung des Nationalratmandats der damals verstorbenen Barbara Prammer einen Verstoß gegen die sozialdemokratische Satzung darstellt.

Das Parteistatut sieht nämlich vor, dass nach Ausscheiden eines Mandatars das Reißverschlusssystem zur Anwendung kommt, sodass "die Einhaltung der Quote erhalten bleibt beziehungsweise erzielt wird". Nach dem Tod von Prammer ist der Gewerkschafter Walter Schopf in den Nationalrat aufgestiegen und eben nicht die nächste Frau auf der Liste – Sonja Ablinger. Die selbst auferlegte Frauenquote der SPÖ von 40 Prozent erfüllt die Partei im Parlament mit nicht ganz 35 Prozent derzeit wie damals nicht.

Landesschiedsgericht bestätigt Schopf

Die rote Frauenorganisation hatte deshalb das Landesschiedsgericht angerufen, das Schopfs Mandat schließlich bestätigte. Dagegen wurde Berufung eingelegt. Darüber hinaus leitete die Sozialistische Jugend (SJ) ein Verfahren beim Bundesschiedsgericht ein, das 2014 eben vom Parteivorstand der SPÖ abgesegnet wurde. Das Bundesgremium ist also für die Berufung wie auch das bei ihm direkt anhängige Verfahren zuständig. "Dass nie etwas passiert ist, zeigt einerseits, wie in der SPÖ mit innerparteilicher Demokratie umgegangen wird. Andererseits ist es ein trauriges Zeichen, welchen Stellenwert Frauenpolitik hat", sagt Ablinger.

Im Vorjahr erklärte Jarolim, dass die Causa bis Ende 2016 erledigt sein soll. Auf Nachfrage in der SPÖ-Parteizentrale wird nun erklärt: "Wir werden alles daran setzten, dass das Verfahren bis Ende 2017 abgeschlossen ist."

Ausgang nur symbolisch

Ablinger selbst, heute Vorsitzende des österreichischen Frauenrings, hatte im Zuge des Konflikts zunächst ihre Funktion als Landesfrauenchefin abgegeben. In Reaktion auf die rot-blaue Koalition im Burgenland trat sie dann ganz aus der Partei aus. Von einer Erledigung der Sache hätte sie also persönlich nichts mehr, es würde die nach Schopf nächstgereihte SJ-Landeschefin Fiona Kaiser nachrücken. Nach der Nationalratswahl, für die neue Listen erstellt werden, ist der Ausgang der Geschichte aber ohnehin nur noch symbolisch. (Katharina Mittelstaedt, 27.6.2017)