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Generalstaatsanwältin Luisa Ortega Díaz muss am Dienstag kommender Woche zu einer "mündlichen und öffentlichen Anhörung" erscheinen.

Foto: REUTERS/Ivan Alvarado

Caracas – Venezuelas Oberster Gerichtshof hat der regierungskritischen Generalstaatsanwältin Luisa Ortega Díaz eine Ausreise untersagt und ihre Konten eingefroren. Ortega Díaz müsse am Dienstag kommender Woche zu einer "mündlichen und öffentlichen Anhörung" erscheinen, entschied das Gericht am Mittwoch in Caracas. Dabei soll entschieden werden, ob Ortega Díaz der Prozess gemacht wird. Als Vorsichtsmaßnahmen seien das Ausreiseverbot und das Einfrieren von Ortega Díazs Konten verfügt worden.

Das Oberste Gericht des südamerikanischen Landes hatte vor einer Woche ein Verfahren gegen Ortega Díaz eingeleitet. Es könnte zu ihrer Absetzung führen. In den vergangenen Wochen hatte die Juristin die sozialistische Regierung von Staatschef Nicolas Maduro zunehmend kritisiert. Sie warf dem Präsidenten vor, die ganze Macht im Land an sich reißen zu wollen. Die seit Wochen andauernden regierungskritischen Proteste lasse er blutig niederschlagen.

Am Mittwoch legte Ortega Díaz nach. Maduros Regierung habe mithilfe des Obersten Gerichtshofs und der Armee einen "Staatsterrorismus" etabliert, erklärte Ortega Díaz. Dadurch werde Venezuela ein Staat, "in dem das Recht zu demonstrieren verloren gegangen ist, in dem Demonstrationen grausam unterdrückt wird, in dem Zivilisten vor Militärgerichte gestellt werden". Venezuela befinde sich weiterhin im Zustand des "Verfassungsbruchs", kritisierte die Generalstaatsanwältin. (APA, 29.6.2017)