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Düsseldorf – Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan braucht nach Auffassung der türkischen Botschaft in Berlin nicht unbedingt eine Genehmigung der der deutsche Regierung für einen Redeauftritt in Deutschland.

"Für einen Auftritt des Präsidenten in einem türkischen Generalkonsulat bedarf es keiner Genehmigung der Bundesregierung", sagte Botschaftssprecher Refik Sogukoglu der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" vom Samstag. Diese Entscheidung liege allein bei Erdogan.

Zuvor hatte die deutsche Regierung eine Anfrage Erdogans für einen Auftritt vor Anhängern aus der türkischen Community am Rande des G-20-Gipfels in Hamburg abgelehnt. Am Freitag schränkte sie Auftritte ausländischer Regierungsvertreter in Deutschland generell ein. Ein Verbot gilt für Auftritte weniger als drei Monate vor deutschen Wahlen oder einer Abstimmung im jeweiligen Heimatland des ausländischen Gastes. EU-Politiker sind von dieser Regelung ausgenommen.

Rundnote

Das Auswärtige Amt hatte am Freitag alle ausländischen Vertretungen in einer Rundnote darüber informiert, dass solche Auftritte der Genehmigung der deutschen Regierung bedürfen. Dem Ministerium zufolge sind grundsätzlich auch Veranstaltungen in ausländischen Botschaften oder Konsulaten von der Neuregelung betroffen, da auch diese zum deutschen Hoheitsgebiet gehören.

Tatsächliche und geplante Auftritte türkischer Politiker hatten im Vorfeld des türkischen Verfassungsreferendums vom 16. April für massive Verstimmungen zwischen Berlin und Ankara besorgt. (APA, 1.7.2017)