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Mit dem Festlegen des Uni-Budgets für die Periode 2019-21 auf mehr als 11 Milliarden Euro ist eine deutliche Steigerung gegenüber den bisherigen Leistungsperioden erreicht worden. Politisch einstimmig fiel der Beschluss allerdings nicht, denn die ÖVP-Fraktion stimmte gegen den Abänderungsantrag der Wissenschaftssprecherin der Grünen, Sigi Maurer. Dabei hat doch gerade der ÖVP-Teil der Regierung in den letzten zwölf Monaten intensiv daran gearbeitet, eine Budgeterhöhung zu erreichen.

Die ÖVP verfolgte dabei die Strategie von "Zuckerbrot und Peitsche", nämlich über eine besonders üppige Budgeterhöhung gleich einen neuen Verteilungsschlüssel der gesamten Mittel zu implementieren. Das würde nicht nur die Partei als wissenschaftsfreundlich positionieren; es sollte auch endlich das wiederkehrende Problem überlaufener Studien (inklusive negativer Medienberichte) lösen. Letzteres war vor allem Finanzminister Hans Jörg Schelling ein Anliegen, dessen Ministerium die Notlagen in der Regel durch Ad-hoc-Finanzspritzen lösen musste. Kein Wunder also, dass Schelling am Mittwoch besonders tobte.

Stichwort "Studienplatzfinanzierung"

Dass nicht nur eine höhere, sondern auch andere Art der Finanzierung für die Unis notwendig sei, darin sind sich ÖVP, Rektoren und auch viele Experten weitgehend einig. Der ehemalige Minister Reinhold Mitterlehner hatte dafür als Ziel eine "Studienplatzfinanzierung" ausgegeben. Im strengen Wortsinne hätte das bedeutet, einen Preis je Studienplatz festzulegen. Als weitere Folge wäre wohl auch die Studierendenzahl je Studium zu fixieren gewesen, und zwar sinnvollerweise gleich nach zielgerichteten Zahlen, wie etwa dem Arbeitsmarktbedarf. Ebenso wären die zugeordneten Institute personell ausreichend auszustatten gewesen.

Freilich, was über das ausgearbeitete Modell bekannt geworden ist, lässt den Schluss zu, dass es sich zugleich um weniger und um mehr als eine solche Studienplatzfinanzierung gehandelt hätte: Weniger, weil dieses Modell sich an Betreuungsverhältnissen basierend auf aktuellen Personalständen orientierte, wobei, wie bisher, Höchstgrenzen eingezogen worden wären. Und mehr, weil es zugleich auch andere Indikatoren wie beispielsweise die Forschungsaktivität aufgenommen hätte.

Betreuungsungleichheiten und Überfrachtung

Egal unter welcher Bezeichnung, das Modell stieß nicht nur unter den Verfechtern des "freien Hochschulzugangs" auf wenig Gegenliebe, sondern auch bei jenen Universitäten, die bisher vom Ungleichgewicht in der Mittelverteilung relativ bevorzugt waren. Mit letzteren zumindest konnten Mitterlehner bzw. sein Nachfolger Harald Mahrer, Schelling und VP-Wissenschaftssprecher Karlheinz Töchterle noch auf einen Kompromiss hoffen.

Das Berechnungsmodell erlaubte ja, auf Partikularinteressen Rücksicht zu nehmen, indem die Kennziffern da und dort ein wenig abgeändert würden. Trotzdem, so hoffte man, würden sich die groben Betreuungsungleichheiten zwischen Uni-Standorten (vor allem Wien und Graz auf der einen und den restlichen Universitätsstädten auf der anderen Seite) mittelfristig aufheben.

Ein zweiter Effekt wäre die Neugestaltung der Leistungsvereinbarungen zwischen Regierung und Universitäten gewesen. Das bisherige System hat wenig Steuerungspotenzial und zwingt zugleich die Universitäten dazu, viel Text zu produzieren, was der Wissenschaftsrat in einem (für seine Verhältnisse bemerkenswerten) Bericht als "Überfrachtung" bezeichnet.

Die normative Kraft des Faktischen

Was, abgesehen von den parteipolitischen Erfolgen (Grüne, SPÖ) und Niederlagen (ÖVP), bleibt also vom letzten Mittwoch? In der nun beschlossenen Gesetzesänderung wird eine "Implementierung der kapazitätsorientierten, studierendenbezogenen Universitätsfinanzierung" in Aussicht gestellt. Das kann viel bedeuten: eine Studienplatzfinanzierung – sogar eine echte! – wäre darunter vermutlich ebenso zu rechtfertigen wie ein Vergabeschlüssel, der Mittel nach Studiennachfrage zuteilt.

Wer soll diese "Implementierung" durchführen? Dazu sagt das geänderte Gesetz nur, die Bundesregierung habe dem Nationalrat "bis zum 31. Jänner 2018 eine Regierungsvorlage … zuzuleiten." Ob in der Kürze dieses Zeitraums wirklich ein neues Modell ausgearbeitet und beschlossen (!) werden kann; bzw. ob die ÖVP für ihr Modell doch noch eine Mehrheit im Nationalrat erreichen kann – das scheint recht fragwürdig, insbesondere angesichts der Tatsache, dass dazwischen noch Neuwahlen stattfinden und eine Regierung zu bilden ist. Wahrscheinlicher ist die normative Kraft des Faktischen: Es bleibt wie’s ist. (Thomas König, 4.7.2017)