Brüssel – Das Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und der Ukraine wird am 1. September endgültig in Kraft treten. Die EU-Staaten billigten am Dienstag einstimmig den Abschluss des bereits 2014 ausgehandelten Vertrages. Zuvor hatten die Niederlande das Abkommen als letzter EU-Staat ratifiziert.

Über den sogenannten Assoziierungsvertrag bindet sich die früher stark mit Russland verflochtene Ukraine deutlich enger an die EU. Weitreichende Regelungen zum Handel werden bereits seit Anfang 2016 vorläufig angewendet. Sie umfassen einen fast 100-prozentigen Verzicht beider Seiten auf Zölle. Zudem werden unter anderem die Ansiedelung von Unternehmen erleichtert und der freie Kapitalverkehr garantiert.

Früherer Termin durch Referendum verhindert

Der endgültige Abschluss des Abkommens soll an diesem Mittwoch und Donnerstag bei einem EU-Ukraine-Gipfel in Kiew gefeiert werden. Einen früheren Termin hatte eine gegen die Partnerschaft gerichtete Volksabstimmung in den Niederlanden verhindert.

Die Regierung in Den Haag bestand daraufhin darauf, dass dem Vertrag noch eine Zusatzerklärung beigefügt wird. In dem Text wird unter anderem festgehalten, dass die Ukraine durch das Abkommen keine konkrete Perspektive auf einen EU-Beitritt erhält. (APA, 11.7.2017)