Wien – Die bedarfsorientierte Mindestsicherung in Wien ist aktuell Bestandteil eines Prüfungsverfahrens der Volksanwaltschaft. So seien bereits mehrere Beschwerden bei dem Kontrollorgan eingegangen, wie es in einem dem STANDARD vorliegenden Schreiben der Volksanwaltschaft heißt. Inhalt der Beschwerden sind die Mindeststandards für Alleinstehende und Alleinerziehende.

Denn die Leistung zur Deckung des Lebensunterhalts beträgt für diese Gruppe in Wien derzeit 837,76 Euro pro Monat, und das zwölfmal jährlich. Allerdings richtet sich der Mindeststandard für Alleinstehende und -erziehende nach der Ausgleichszulage, der sogenannten Mindestpension, des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes. Diese ist durch die Pensionsreform seit 2017 um rund sieben Euro auf netto 844,46 Euro monatlich gestiegen. Eine Anpassung an die höhere Mindestpension fand in der Wiener Mindestsicherung jedoch keinen Einzug.

Stadt Wien: Beschluss im Herbst

Die Volksanwaltschaft "könne ruhig prüfen", erklärt die in Wien zuständige Sozial- und Gesundheitsstadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ) am Mittwoch im Gespräch mit dem STANDARD. Denn die Anpassung an die Mindestpension sei geplant und würde zeitnah kommen. Man habe erst die Verhandlungen zur Reformierung der Mindestsicherung abwarten wollen. "Im Zuge der Arbeit an dem neuen Mindestsicherungsgesetz haben wir auch die Valorisierung durch geführt." Die Reform wurde Mitte Juni präsentiert.

Beschlossen würde die Anpassung "zum nächstmöglichen Zeitpunkt", erklärt Frauenberger – das ist die kommende Landesregierungssitzung. Dass die Sitzung planmäßig erst kommenden Herbst stattfinden wird, soll allerdings keine negativen Auswirkungen auf Finanzen der Bezieher haben. Die zusätzlichen 6,70 Euro werden den Anspruchsberechtigten für das Jahr 2017 rückwirkend erstattet. (Oona Kroisleitner, 12.7.2017)