Wien – Der Pensionsdeal der Bank Austria, mit dem sie rund 3028 Mitarbeiter vom hauseigenen ins staatliche Pensionssystem übersiedelt, ist vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) gelandet. Das mit der Causa befasste Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat am 3. Juli den Beschluss gefasst, die dem Deal zugrunde liegende Lex Bank Austria den Verfassungsrichtern zur Prüfung vorzulegen. Der Antrag ist bereits beim VfGH eingelangt, wird dort bestätigt.

Das BVwG hat gemäß seinem Antrag Bedenken, dass jene Passage im Sozialversicherungsgesetz (ASVG), mit der ein Übertragungssatz von 22,8 Prozent festgelegt wurde, den verfassungsrechtlich geschützten Vertrauensschutz verletzen könnte.

Freikauf von Bankpension

Zur Erinnerung: Auf Basis der neuen ASVG-Bestimmung hat die Pensionsversicherungsanstalt PVA der Bank die Zahlung von 790 Millionen Euro vorgeschrieben. Flapsig gesagt kauft sich das Institut per Übertragungsbeitrag von seiner bisherigen Verpflichtung frei, ihre Pensionisten selbst zu bezahlen. Die Bank beruft sich aber auf den in anderen Fällen gemäß ASVG geltenden Übertragungssatz von 7,1 Prozent, hat daher gegen den PVA-Bescheid Rechtsmittel am BVwG eingelegt. Ob die Verdreifachung des Satzes verfassungswidrig, weil den Vertrauensschutz verletzend ist, das entscheidet nun eben der VfGH.

Er wird die Regierung nun zur Stellungnahme binnen acht Wochen auffordern. Sie argumentiert überhaupt anders: Die Einführung des 22,8-Prozent-Satzes sei keine Änderung des ASVG, sondern eine Neuregelung. Der Vertrauensschutz könne daher gar nicht verletzt worden sein. (Renate Graber, 12.7.2017)