Friedensreich Hundertwasser hinterließ nach seinem Tod im Jahr 2000 1,5 Millionen Euro Schulden. Wer die wirtschaftlich Begünstigten seiner zahlreichen Werken sind, ist unklar.

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In den vergangenen Jahren wurden die Kontrollen im Finanzsektor verstärkt. Dadurch wichen Gelder aus illegalen Geschäften, Terrorismusfinanzierung und Steuerhinterziehung aus – der Kunstmarkt wurde so für Geldwäscher und Terrorfinanciers attraktiv. Wie Olga Kronsteiner am 9. Juli 2017 in "Kunsthandel: Neue Geldwäsche-Richtlinien" im STANDARD schrieb, wurde für den gewerblichen Bereich nun im Zuge der aktuell verabschiedeten Novelle der Gewerbeordnung die an internationalen Standards orientierte Geldwäsche-Richtlinie umgesetzt.

Für den öffentlichen Bereich – die Museen – fehlen aber auch weiterhin Regelungen. Eine genaue Prüfung bei Dauerleihgaben an öffentliche Museen wäre aber dringend nötig. Sonst kann es ohne weiteres passieren, dass auch in heimischen öffentlichen Museen Kunst aus dubiosen (Finanzierungs-)Quellen gezeigt wird.

Derzeit findet weder eine Überprüfung der wirtschaftlich Berechtigten statt, noch wird überprüft, ob die Kunstwerke oder die Gelder, die zum Ankauf dieser Kunstwerke dienten, aus einer strafbaren Handlung stammten.

Keine Prüfung

Die Vaduzer "Stiftung R. und H. Batliner Art Foundation" des Liechtensteiner Rechtsanwalts und Treuhänders Herbert Batliner hat im Jahr 2007 rund 500 Kunstwerke unter der Bezeichnung "Sammlung Batliner" an die Albertina als Dauerleihgabe (bis 2017) übergeben. Vonseiten der Albertina erfolgte keine Überprüfung der Werke. Dies ist umso bemerkenswerter, als laut den Statuten dieser Stiftung auch Kunstwerke, die im Eigentum von Dritten stehen, Teil der Sammlung sein können.

Es gibt durchaus berechtigte Gründe, diese Leihgaben zu überprüfen. Das zeigt ein Gerichtsverfahren aus dem Jahre 2010: Christa Buwert, Witwe des Wirtschaftsprüfers und CDU-Spendensammlers Hans Buwert, war Bezieherin einer kleine Rente. Trotzdem schenkte sie 1998 Batliner, wie dieser selbst vor Gericht aussagte, zehn Millionen Franken für "geleistete Dienste". Im darauffolgenden Jahr folgten weitere 1,2 Millionen, damit sich der bekannte Kunstsammler ein weiteres Gemälde kaufen konnte. Das Geld dafür kam von einer Stiftung mit dem Namen "Alma-Mater", diese war der an Altersdemenz leidenden Frau Buwert jedoch unbekannt. Diese Stiftung, die Hans Buwert für die Versorgung seiner Witwe einrichtete, wurde von Herbert Batliner verwaltet.

2014 wurde ein Finanz- konstrukt hinter Teilen der in Form einer GmbH organisierten "Sammlung Essl" bekannt – der "Collectors-Club". Dritte konnten sich über dieses Instrument an einzelnen Werken der Kunstsammlung diskret beteiligen. Die Veranlagungen bewegten sich zwischen 200.000 und mehreren Millionen Euro. Eine vertragliche Verschwiegenheitsverpflichtung garantierte die Anonymität der Investoren. Die Sammlung Essl wurde im Februar 2017 als Dauerleihgabe (bis 2044) an die Albertina übergeben. Eine Überprüfung der wirtschaftlich Berechtigten fand nicht statt.

Diese fehlende Überprüfung ist aber nicht nur ein Phänomen in den Bundesmuseen, sondern kommt auch in den Bundesländern vor. Wie ein Bericht des Stadtrechnungshof Wien aus dem Jahr 2009 aufzeigt, ist dem Kunsthaus Wien nicht bekannt, wer der Eigentümer bzw. wirtschaftlich Berechtigte des überwiegenden Teils der dort ausgestellten Werke Friedensreich Hundertwassers ist. Ein Dauerleihvertrag wurde mit einer Schweizer Aktiengesellschaft abgeschlossen, die im Eigentum der Hundertwasser-Stiftung stehen soll. Diese Stiftung verwaltet auch den Nachlass von Hundertwasser. Eine Überprüfung der Provenienz fand ebenfalls nicht statt.

Und auch hier gäbe es berechtigte Gründe zu einer Überprüfung. Das zeigt ein Verfahren, in dem die Hundertwasser-Stiftung und ihre Vertreter gegenüber der Tochter des Künstlers und dem Verlassenschaftsgericht erklärt haben, dass keine Werke im Nachlass vorhanden seien und Hundertwasser nichts außer 1,5 Mio. Euro Schulden hinterlassen habe. Ein Haus voller Hundertwasser-Originale, deren Eigentümer man nicht kennt, aber ein wertloser Nachlass? Das müssten Prüfer plausibilisieren.

Durch die fehlende Überprüfung von Dauerleihgaben werden von der öffentlichen Hand Instrumente toleriert, die eine anonyme und risikolose Veranlagung von großen Geldbeträgen auch aus dubiosen Quellen wie organisierter Kriminalität, Terrorismus, Betrug und Steuerhinterziehung ermöglichen. Wenn hinter den Dauerleihgebern ein nicht überprüftes Geflecht von Treuhändern bzw. treuhändisch agierenden Stiftungen oder Gesellschaften gestattet wird, können diese Veranlagungsinstrumente auch anonym übertragen und damit zu einem idealen Zahlungsmittel für die internationale Schattenwirtschaft werden.

Aufklärungspflicht

Die Republik Österreich hat sich in internationalen Verträgen verpflichtet, effiziente Maßnahmen gegen Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche zu setzen. Als Kunst- und Kulturnation sollte Österreich gerade bei seinen öffentlichen Museen international Vorbild sein. (Tano Bojankin, 13.7.2017)