Die Kreuzung aus Zebrastreifen und Radweg ist nicht selten Bühne für ungute Schauspiele.

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Es gibt da was, was auch einmal angesprochen werden soll. Auch wenn es hier wohl als "Nestbeschmutzung" und "Verrat" ankommen wird. Nur: Wer – zu Recht –fordert, dass seine Rechte von Stärkeren/Dickeren respektiert werden, tut gut daran nicht seinerseits auf die von Schwächeren zu pfeifen. Ja eh: "Die Radfahrer" gibt es nicht – nur prägen halt überall die schwarzen Schafe Bild und Wahrnehmung.

Unsympathler-Aktionen

Auch wenn es um den Vorrang von Fußgängern am Zebrastreifen geht. Der gilt nämlich auch, wenn der Schutzweg auf den Radweg gepinselt ist. Ignorieren, Pfeifen, Brüllen, Klingeln, demonstratives Nichtbremsen und absichtlich Knapp-Vorbeischießen und sonstige Unsympathler-Aktionen ändern an der Rechtslage ebensowenig wie der selbstzugewiesene schwarz-pädagogische "Bildungsauftrag", dass man Fußgänger eben "zeigen" müsse, dass sie am Radweg nix verloren haben.

Gesetze und Normen

Dazu Dreierlei. Erstens: Auch wer im Recht ist (oder sich dort wähnt), darf Andere (auch wenn im Unrecht) nicht mutwillig gefährden. Zweitens: Das Funktionieren einer Gesellschaft basiert neben Gesetzen auf Normen. Schwächere nicht platt zu machen, ist eine davon. Drittens: § 9 Absatz 2 der StVO ist verständlich formuliert. "Die Lenkerin beziehungsweise der Lenker eines Fahrzeuges (hat) … einer Fußgängerin oder einem Fußgänger, der sich auf einem Schutzweg befindet oder diesen erkennbar benützen will, das ungehinderte Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen." Eine einzige Fahrzeug-Kategorie ist davon ausgenommen. Aber dass Fahrräder Schienenfahrzeug sind, dürfte eher schwer zu argumentieren sein. (Thomas Rottenberg, 19.7.2017)