Düsseldorf – Das Düsseldorfer Landgericht hat dem Rasiererhersteller Wilkinson im Eilverfahren untersagt, weiter billige Ersatzklingen für den Nassrasierer Mach 3 des Konkurrenten Gillette herzustellen. Dadurch werde ein Patent Gillettes zur Verbindung von Griff und Klingeneinheit verletzt, erklärte der Vorsitzende Richter Tim Crummenerl am Dienstag.

Vorhandene Vorräte muss Wilkinson nun einem Gerichtsvollzieher übergeben, bis über eine mögliche Vernichtung entschieden ist. Im Handel noch vorhandene Ware muss jedoch nicht zurückgerufen werden.

Wilkinson und sein Mutterkonzern Edgewell hatten in Deutschland erst vor kurzem die Klingen auf den Markt gebracht, die auf den Rasierer des Konkurrenten passen. Sie wurden laut Gericht in fünf Drogeriemarktketten als Eigenmarken um 30 Prozent billiger als das Original verkauft. Gillette, das bisher ein Monopol auf die Ersatzklingen hatte, hatte daraufhin die einstweilige Verfügung gegen den Rivalen beantragt.

Patent läuft 2018 aus

Wilkinson hatte die Herstellung vor Gericht verteidigt und argumentiert, dass Gillettes Patent nichtig sei, weil die darin beschriebene Mechanik schon zum Zeitpunkt der Patenterteilung 1998 nicht wirklich neu gewesen sei. Das Gericht teilte diese Meinung jedoch nicht.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Wilkinson kündigte an, in Berufung zu gehen. Doch selbst wenn Wilkinson den Verkauf der Nachahmerprodukte zunächst einstellen muss, können Mach-3-Besitzer hoffen, in absehbarer Zeit wieder billigere Klingen zu bekommen. Denn das umstrittene Patent läuft im Februar 2018 aus. (APA, 18.7.2017)