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Max Schrems 2015 bei der ersten Klage vor dem EuGH.

Foto: APA/EPA/Warnand

Ein von Datenschützer Max Schrems initiierter Prozess beschäftigt erneut den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der Jurist hatte in Wien wegen der missbräuchlichen Verwendung von Nutzerdaten geklagt, dem hatten sich 25.000 Personen aus der ganzen Welt angeschlossen. Doch Facebook bestreitet, dass dann österreichische Gerichte zuständig seien. Gewinnt Facebook, müssten laut Schrems "25.000 Richter über den gleichen Fall entscheiden und die gleichen Tatsachen klären – das wäre eine totale Ressourcenverschwendung". Außerdem würden die hohen Gerichtskosten die meisten Nutzer abschrecken.

Schrems soll "professioneller", nicht normaler Verbraucher sein

Facebook griff außerdem Schrems persönlich an. Er sei kein normaler "Verbraucher" mehr, sondern gehe professionell gegen das Unternehmen vor, so das soziale Netzwerk. Doch Schrems gibt an, nur gemeinnützig agiert zu haben. "Das Recht ist ganz klar: Der Verbraucherschutz ist anwendbar, solange ein bestimmter Vertrag nur privat genutzt wird. Selbst ein Berufspilot ist ein Verbraucher nach EU-Recht, wenn er am Wochenende ein Segelflugzeug ausborgt", erklärt Schrems in einer Aussendung.

Unabhängig von erster Klage vor EuGH

Der Fall ist unabhängig von einem zweiten Prozess zu sehen, den Schrems ebenfalls vor den Europäischen Gerichtshof gebracht hatte. Dabei ging es um die Weitergabe von Facebook-Daten an den US-Geheimdienst NSA. Der EuGH entschied, dass das sogenannte Safe-Harbor-Abkommen, das den transatlantischen Datenfluss regelt, aufzuheben sei.

Im aktuellen Fall dürfte es bis zu einem Urteil noch dauern. Erst nach dem Sommer soll der EuGH-Generalanwalt seine Einschätzung vorlegen. Die Richter des Höchstgerichts folgen dieser Einschätzung meist, aber nicht immer. Der Fall würde dann an die österreichischen Gerichte zurückgehen. (fsc, 19.7.2017)