Moskau – In Russland ist der Entzug der Staatsbürgerschaft bei einer Verurteilung wegen terroristischer Straftaten nun möglich. Die Abgeordneten des Unterhauses verabschiedeten am Mittwoch in Moskau in dritter Lesung das Gesetz, das ausschließlich eingebürgerte Russen betrifft.

Die Billigung durch das Oberhaus gilt als Formsache; anschließend kann Staatschef Wladimir Putin das Gesetz in Kraft setzen.

Putin hatte nach dem Selbstmordanschlag von St. Petersburg mit 15 Todesopfern Anfang April entsprechende rechtliche Schritte gefordert. Als Attentäter hatten die Behörden einen gebürtigen Kirgisen ausgemacht, der die russische Staatsbürgerschaft erlangt hatte.

Gemäß dem neuen Gesetz muss bei der Einbürgerung künftig ein Eid auf die russischen Gesetze und die russische Verfassung abgelegt werden. Der Neu-Russe muss zudem schwören, "wahrhaftig gegenüber Russland zu sein und seine Kultur, Geschichte und Traditionen zu respektieren".

Wer danach wegen begangener oder geplanter terroristischer Straftaten verurteilt wird, dem kann künftig die Staatsbürgerschaft entzogen werden. Die Gerichte müssen nach einer Verurteilung die Einwanderungsbehörden binnen fünf Tagen über den Fall informieren.

Außerdem erleichtert das neue Gesetz den Erwerb der russischen Staatsbürger für Ukrainer. Indessen befinden sich die beiden Länder in einer schweren Krise, was ihre gemeinsamen Beziehungen betrifft.

Nachdem Putin das Gesetz bestätigt, tritt es ab 1. September in Kraft. (APA, 19.7.2017)