Wien – Der für November geplante Beginn des Prozesses um die Privatisierung der Bundeswohnungen (Buwog) und die Einmietung der Finanz in den Linzer Terminal Tower unter der schwarz-blauen Regierung könnte sich verzögern. Grund ist, dass die Verteidigung des mitangeklagten Immobilienmaklers Ernst Plech die Richterin nicht akzeptieren will und deswegen beim Verfassungsgerichtshof einen Antrag eingebracht hat, berichtet die "Presse" vom Donnerstag.

Gibt der Verfassungsgerichtshof dem Antrag statt, könnte es in dem Verfahren rund um Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser zu einem Richterwechsel kommen.

Anwalt: Recht auf faires Verfahren verletzt

Ein Sprecher des Verfassungsgerichtshofs bestätigte der APA am Mittwochabend, dass es einen 39-seitigen Antrag der Plech-Verteidigung gibt, eine bestimmte Passagen der Strafprozessordnung (StPO) genauer zu betrachten. Ziel laut "Presse": Die für den Prozess vorgesehene Richterin Marion Hohenecker vom Straflandesgericht Wien sei aufgrund verfassungswidriger Bestimmungen der StPO zum Zug gekommen. Die betreffenden Gesetzesstellen – es geht vor allem um ein Verbinden zweier Verfahren – würden das Recht auf ein faires Verfahren verletzen. Daher seien sie aufzuheben oder zu korrigieren.

"Wenn der Verfassungsgerichtshof unserer Argumentation folgt, wäre Hohenecker für das Buwog-Verfahren nicht zuständig. Dann wäre vermutlich die ursprüngliche Richterin Nicole Rumpl für die Hauptverhandlung zuständig", wird Plechs Anwalt in der "Presse" zitiert. Vor der Verbindung der beiden Prozesse im April war Rumpl als Buwog-Richterin tätig. Sie ließ den Beschuldigten die Anklageschrift zustellen.

Hohenecker erhielt den Fall, weil sie ein von der Buwog-Affäre unabhängiges Strafverfahren gegen den früheren Immofinanz-Chef Karl Petrikovics und weitere Angeklagte geleitet hatte – und Petrikovics ist nun auch unter den Buwog-Angeklagten. Dass die Richterin den Buwog-Prozess "erbte", ist aus Sicht von Plechs Anwalts Michael Rohregger nicht rechtens. Hohenecker dürfe nicht über Petrikovics urteilen, der aus Krankheitsgründen nicht zu einem Immofinanz-Prozess (Villa Esmara) gekommen war, in dem es eine Verurteilung und einige Freisprüche von ihr gegeben hatte.

Richterin "befangen"

Die Verurteilung Ronald Leitgebs zu 20 Monaten bedingt wurde allerdings vom Obersten Gerichtshof aufgehoben, der Tennismanager wird ein neues Verfahren erhalten. Damit sei auch das Buwog-Verfahren passé. So werde der Villa-Esmara-Fall nun von zwei verschiedenen Richterinnen behandelt. Hohenecker sei deshalb "befangen".

Detail am Rande: Der Anwalt Rohregger, der als Verfassungsexperte gilt, hat in Kooperation mit der Kanzlei Böhmdorfer/Schender den Großteil jener Anfechtungsschrift verfasst, die zur Aufhebung der Bundespräsidentschaftswahl geführt hatte. (APA, 19.7.2017)