Foto: APA/Wiener Tierschutzverein

Wien – Der Wiener Tierschutzverein (WTV) hat sich am Donnerstag in Zusammenhang mit der Novelle des Tierschutzgesetzes an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) gewandt. WTV-Präsidentin Madeleine Petrovic übergab eine juristische Stellungnahme mit der Bitte um amtswegige Prüfung. "Wir meinen, dass das Gesetz in vielen Punkten verfassungswidrig ist", betonte Petrovic.

Hauptkritikpunkt der Tierschutzvereine ist, dass die Online-Vermittlung von Tieren nicht mehr erlaubt ist, wenn die jeweiligen Vereine keine Heime in Österreich besitzen. "In der Praxis der kleinen und großen Tierschutzvereine haben sich mit Unterstützung der Tierärztekammer und Online-Plattformen wie willhaben.at praktikable, sichere und tierfreundliche Strukturen entwickelt, die von der Politik unterstützt und nicht kaputtgemacht werden sollten. Dieses Verbot des Vermittelns im Internet sollte laut Gesetzgeber den illegalen Welpenhandel eindämmen. Allerdings ist nun genau das Gegenteil der Fall", kritisierte Petrovic.

Drei kleine Katzen wurden in einem Karton auf einem Rastplatz entdeckt.
Foto: APA/Wiener Tierschutzverein

Drei Kätzchen im Karton

Laut WTF könnten drei von einem Autofahrer auf einem Rastplatz in Niederösterreich Mittwochabend entdeckten ausgesetzten Babykatzen "erste Opfer des neuen Tierschutzgesetzes" sein. Die Tiere namens Akiro, Zula und Valeria wurden medizinisch versorgt und sind nun im Katzenhaus des WTV untergebracht.

Die drei Tiere, Akiro, Zula und Valeria, könnten laut WTV-Präsidentin Petrovic erste Opfer der Tierschutzgesetzesnovelle sein.
Foto: APA/Wiener Tierschutzverein

Der Autofahrer hatte einen Stopp auf der Autobahnraststation Schwechat eingelegt. Als er Abfall entsorgen wollte, bemerkte er neben der Mülltonne einen Karton, der sich auffällig hin und her bewegte. Darin waren die drei Kätzchen, die er in den WTV nach Vösendorf brachte. Ein Tierarzt untersuchte die zwei Weibchen und das Männchen. Laut WTV wurden Wurm- und Flohbefall nachgewiesen, ein Tier hatte eine Augenentzündung. Die Kätzchen wurden entsprechend behandelt, gechipt und geimpft.

Keine Reservierungen

Bevor die auf acht bis neun Wochen geschätzten Jungtiere in neue Zuhause ziehen können, müssen sie noch einige Zeit im Katzenhaus bleiben. Der WTV bat um Verständnis, dass keine Angaben zum genauen Vergabezeitpunkt der Tiere gemacht werden können. Auch Reservierungen seien nicht möglich. (APA/red, 20.7.2017)