Für viele ausgesetzte und gerettete Tiere werden über das Internet neue Besitzer gesucht. Durch das neue Tierschutzgesetz ist das Vereinen, die kein Tierheim betreiben, nun aber nicht mehr erlaubt.

Foto: APA / Wiener Tierschutzverein

Wien – Eigentlich sollte mit der Reform vor allem der Schwarzhandel mit Hunden abgedreht werden, schließlich sei aber die Novelle selbst ein "Pfusch" geworden, wie Madeleine Petrovic, Präsidentin des Wiener Tierschutzvereins, sagt. Am Donnerstag wandte sich ihre Organisation nun mit einer juristischen Stellungnahme an den Verfassungsgerichtshof. Petrovics Vermutung: Das neue Tierschutzgesetz sei in mehreren Punkten verfassungswidrig. Hauptkritikpunkt: Für gerettete Tiere darf im Internet derzeit nicht mehr nach neuen Besitzer gesucht werden.

Konkret verbietet das neue Gesetz die Onlinevermittlung, wenn ein Verein nicht auch ein Tierheim in Österreich betreibt. Neben einer Betriebsstätte ist auch ausreichend qualifiziertes Personal notwendig, um weiterhin inserieren zu dürfen. Dadurch würde nun die Arbeit hunderter kleiner Tierschutzvereine und Pflegestellen unmöglich gemacht, warnen Tierschützer. Kleinanzeigeportale im Internet seien bisher schließlich die mitunter wichtigsten Plattformen zur Tiervermittlung gewesen.

SPÖ habe "umformuliert"

ÖVP-Generalsekretärin Elisabeth Köstinger fordert den Noch-Koalitionspartner SPÖ nun auf, eine Entschärfung noch vor der Wahl zu beschließen. "Das zuständige Gesundheitsministerium ist gefordert, eine Lösung auszuarbeiten", sagt sie im Gespräch mit dem STANDARD.

Die Volkspartei habe von Beginn an lediglich eine "Einschränkung des öffentlichen Feilbietens von Tieren" beschließen wollen, erklärt Köstinger. Halter oder Vereinigungen, die für einzelne Tiere Interessenten suchen, hätten eigentlich ausgenommen werden sollen. Im Verhandlungsprozess sei diese Passage dann aber von der SPÖ umformuliert worden: "Heute ist allen klar, dass die hineinreklamierte Gesetzesänderung nicht praxistauglich ist", sagt Köstinger.

Derzeit drohen hohe Strafen

Die Sozialdemokraten scheinen einer Änderung nicht entgegenzustehen: Der rote Tierschutzsprecher Dietmar Keck hat nun angekündigt, dass er voraussichtlich im September einen Initiativantrag im Nationalrat einbringen werde, "der helfenden Privatpersonen die Vermittlung von Tieren in Not über das Internet ermöglicht". Außerdem solle es weitere Novellen geben, um Tierschützer in Vereinen und Pflegestellen in ihrer Arbeit zu unterstützen.

Die Tierschutzvereine sind bereits seit Anfang der Woche in heller Aufregung – als bekannt wurde, dass die Wiener Behörden den Organisationen hohe Strafverfügungen für die Onlinevermittlung von Haustieren ausstellten. Das Rathaus betonte dann allerdings, dass man sich an die Übergangsfrist bis Juli kommenden Jahres halten werde. In den anderen Bundesländern hat es bisher offenbar keine Strafen gegeben. (Katharina Mittelstaedt, 21.7.2017)