Der Stimmzettel der Nationalratswahl 2013.

Foto: APA/GEORG HOCHMUTH

Wien – Das große Unterschriftensammeln für die Nationalratswahl ist im Gange. Rund dreieinhalb Wochen haben kandidaturwillige Listen noch Zeit, die für ein österreichweites Antreten nötigen 2.600 Unterstützungserklärungen – richtig auf die Bundesländer verteilt – einzusammeln. Um auf dem Stimmzettel zu stehen, müssen sie bis 18. August, 17 Uhr ihre Landeswahlvorschläge einreichen.

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Nicht sammeln müssen die Parteien, die ihre Wahlvorschläge von zumindest drei Abgeordneten unterschreiben lassen können – also die Parlamentsparteien SPÖ, ÖVP, FPÖ, Grüne und Neos. Das Team Stronach tritt nicht mehr an, dessen Mandatare können (wie prinzipiell Abgeordnete aller Parteien) anderen zur Kandidatur verhelfen. So unterschreibt Christoph Hagen für den aus der FPÖ ausgeschlossenen Salzburger Ex-Landesparteichef Karl Schnell. Zusammen mit den ebenfalls aus der FPÖ ausgeschlossenen Salzburger Abgeordneten Ruppert Doppler und Gerhard Schmid hat Schnell die nötige Unterstützung für seine "Freie Liste Österreich – FPS Liste Dr. Karl Schnell", Kurzbezeichnung "FLÖ", schon beisammen.

16 Listen wäre Rekord

Damit stehen bereits sechs Parteien fix auf dem Stimmzettel. Acht weitere bemühen sich – soweit bisher bekannt – um Unterstützungserklärungen. Außerdem haben zwei bisherige Abgeordnete – der ehemalige Grüne Peter Pilz und Robert Lugar vom Team Stronach – für die nächsten Tage die Entscheidung angekündigt, ob sie mit einer eigenen Liste antreten. Entscheiden sich beide dafür und schaffen alle Kandidaturwilligen die Hürde, gibt es mit 16 Listen heuer einen Stimmzettel in Rekordlänge. Bisheriger Rekord waren 14 Bewerber insgesamt (also einige auch in einzelnen Ländern) und zehn österreichweit.

Wahlberechtigte, die einer Gruppierung auf den Stimmzettel verhelfen wollen, haben die Auswahl aus einem breiten Spektrum. Einige Parteien sind von früheren Wahlen bekannt, darunter die KPÖ (heuer gemeinsam mit den Jungen Grünen als "KPÖ Plus"), die von Rudolf Gehring angeführte Christliche Partei Österreichs (CPÖ), die Männerpartei des Vorarlbergers Hannes Hausbichler und die EU-Austrittspartei Robert Marschalls. Neu im Rennen sind der Kabarettist Roland Düringer mit seiner Gruppe G!lt und die Freie heimatliche Bewegung (FHB), eine "neue, patriotische Partei", die mit "Nein zu TTIP, Ceta und Tisa" und "Ja zum Öxit" punkten will. Regional bekannt sind die Neue Bewegung für die Zukunft (NBZ) – eine von Migranten gegründete Gruppe und Fraktion in der Vorarlberger Arbeiterkammer mit Parteichef Adnan Dincer – und die vom Mieterbeirat im Hugo-Breitner-Gemeindebau, Gerhard Kuchta, bei der Wien-Wahl 2015 initiierte Demokratische Alternative.

Piratenpartei tritt nicht an

Ein paar haben auch schon abgewunken: Das Team Stronach, das BZÖ, die Piratenpartei und die linke Gruppe Echt Rot haben erklärt, nicht antreten zu wollen.

Auf den Stimmzettel kommt, wer bis 18. August, 17 Uhr zumindest einen Landeswahlvorschlag einreicht. Für die österreichweite Kandidatur müssen bis dahin neun Wahlvorschläge ausreichend unterstützt sein. In den kleinen Bundesländern Burgenland und Vorarlberg reichen dafür 100 Unterschriften, für Kärnten, Salzburg und Tirol braucht man 200, in Oberösterreich und der Steiermark 400 und in den wählerstärksten Ländern Niederösterreich und Wien 500. Pro Land sind überdies 435 Euro Druckkostenbeitrag fällig, das macht österreichweit 3.915 Euro.

Eine Unterstützung pro Wahlberechtigtem

Wahlvorschläge unterschreiben können alle Österreicher, die am 25. Juli – das ist der Stichtag – in der Wählerevidenz eingetragen sind. Dass das der Fall ist, muss von der Gemeinde bestätigt werden. Zur Vorlage der Unterstützungserklärung muss ein Wahlberechtigter prinzipiell persönlich mit Lichtbildausweis vor der Gemeinde erscheinen; es ist aber auch eine notarielle beziehungsweise gerichtliche Beglaubigung der Unterschrift möglich. Jeder Wahlberechtigte kann nur eine Unterstützungserklärung pro Wahl abgeben.

Für den Nationalrat kandidieren dürfen nicht nur nach Parteiengesetz registrierte Parteien, sondern auch sonstige "wahlwerbende Gruppen". Theoretisch kann auch eine Einzelperson den Versuch wagen – diese könnte aber nur in einem Bundesland antreten. Denn eine "horizontale" Kandidatur – in mehreren Bundesländern oder Wahlkreisen – ist verboten. Nur "vertikal" – also in einem Wahlkreis, einem Bundesland und im Bund – ist die Mehrfachkandidatur zulässig. Für die Bundeslisten sind keine Unterschriften erforderlich. Parteien, die an der Verteilung der Restmandate im Bund teilnehmen wollen, müssen sie bis 28. August einreichen. (APA, 24.7.2017)