Auf eine sinnvolle Weiterentwicklung des europäischen Asylwesens macht dieses Urteil nur wenig Hoffnung. Denn lediglich als Anmerkung führten die EU-Höchstrichter in ihrem Spruch zur Anwendung der Dublin-Regeln im Fall einer Massenflucht ins Treffen, worum es in der EU in Sachen Asyl künftig gehen müsste – soll das leidige Flüchtlingsproblem nicht bis in die weitere Zukunft als Hypothek über der Union lasten.

Hervorzuheben ist, dass die Staaten "im Geist der Solidarität" agieren könnten – konkret, indem sie Verfahren freiwillig übernehmen, obwohl sie dazu laut der Dublin-Verordnung nicht verpflichtet sind. So steht es in dem Spruch, der das bestehende EU-Flüchtlingsverteilungssystem im Wesentlichen zementiert, obwohl es die Grenzstaaten über alle Gebühr belastet. Solidarität als Appell angesichts eines Regelwerks, das – wie nun bestätigt – sogar bei einem Ansturm Schutzsuchender das nationale Abputzen durch Zurückschieben in den Ersteintrittsstaat ermöglicht. Zum Einlenken bisher widerstrebender Regierungen in der Frage der Flüchtlingsverteilung in der EU wird das sicher nicht führen.

Vielmehr bleibt alles, wie es war: unzureichend angesichts des Problems. Und aufgrund der Macht der Einzelstaaten in der EU besteht auch wenig Hoffnung auf eine sinnvolle Novelle der Dublin-Regeln. Was das bedeutet? Eine Asylpolitik, die nur auf Flüchtlingsabwehr setzt. (Irene Brickner, 26.7.2017)