Berlin – Vom 1. Oktober an können schwule und lesbische Paare in Deutschland heiraten und gemeinsam Kinder adoptieren. Am Freitag wurde das Gesetz zur Öffnung der Ehe für Homosexuelle im Bundesgesetzblatt verkündet.

Anmeldungen ab sofort möglich

Homosexuelle Paare können laut dem deutschen Innenministerium schon jetzt beim Standesamt eine Eheschließung für die Zeit ab dem 1. Oktober anmelden. Auch Paare, die eine eingetragene Lebenspartnerschaft haben, können ab sofort beim Standesamt anmelden, dass sie diese in eine Ehe umwandeln wollen – und dafür einen Termin nach dem Inkrafttreten des Gesetzes vereinbaren. Das geht aus einem Schreiben des deutschen Bundesinnenministeriums an die Landesinnenministerien hervor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Jahrzehntelanger Kampf

Das deutsche Parlament und die Länderkammer hatten die Öffnung der Ehe kurz vor der parlamentarischen Sommerpause überraschend auf den Weg gebracht. Schwule und Lesben hatten jahrzehntelang dafür gekämpft.

Bisher konnten schwule und lesbische Paare in Deutschland lediglich eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Diese ist aber rechtlich nicht mit der Ehe gleichgesetzt, vor allem mit Blick auf das volle Adoptionsrecht. Solche Lebenspartnerschaften können künftig nicht mehr neu geschlossen werden, bereits bestehende bleiben aber erhalten – oder können in eine Ehe umgewandelt werden. (APA, 28.7.2017)