Man müsse Stück für Stück in Richtung 35-Stunden-Arbeitswoche bei vollem Lohnausgleich gelangen, sagte Pilz.

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Wien – Die Liste Pilz ist jetzt eine angemeldete Partei. Das berichtete Peter Pilz am Montag im Puls-4-"Sommergespräch". Mit der Hinterlegung der Statuten im Innenministerium bekommt der ehemalige Grüne – neben der Klubförderung, wenn seine Liste über vier Prozent kommt – auch Parteiförderung.

Politik-Journalisten in der ZiB2 über die Chancen der Kleinparteien.
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Dieses Geld aus der klassischen Parteiförderung brauche seine Liste, erklärte er, werde man doch auch in Politik investieren, etwa in die Einbindung der Bürger über eine Internetplattform. Parteiförderung und Förderung für eine politische Akademie bekommen nur Parteien, die ihre Satzung beim Innenministerium hinterlegt und ihre Statuten veröffentlicht haben. Seine Satzung sehe nur vier Funktionäre vor, und "es werden nicht mehr als vier werden", so Pilz. Er forderte eine Reform der Parteiförderung: Diese sollte in Projekte oder Arbeit nach außen fließen, nicht für die Finanzierung eines Funktionärsapparats.

Eine Partei, die mit rund fünf Prozent der Stimmen in das Parlament einzieht, bekommt knapp 2,3 Millionen Euro Klubförderung, 1,7 Millionen Parteiförderung und etwas mehr als eine Million Euro Akademieförderung, hat der Politikwissenschafter Hubert Sickinger am Beispiel der Neos für die "Presse" berechnet.

35-Stunden-Woche

Wohin es inhaltlich gehen könnte, formuliert Pilz so: Man müsse Stück für Stück in Richtung 35-Stunden-Arbeitswoche bei vollem Lohnausgleich gelangen, um dem Problem "extrem ungleich verteilter Arbeit" zuleibe zu rücken. Viele ältere Arbeitnehmer würden viele Überstunden machen, viele junge Arbeitnehmer hingegen hätten mit prekären Beschäftigungsverhältnissen zu kämpfen .

Außerdem im Programm der Liste Pilz: eine Erbschaftssteuer ab 500.000 Euro. Zum Vergleich: Die SPÖ tritt für eine Grenze von einer Million Euro ein. Damit sei aber das Aufkommen nicht hoch genug, um auch Steuern auf Arbeit und Sozialabgaben reduzieren zu können, sagt Pilz. Allerdings soll es im Übergangsbereich bis zu einer Million Euro Ausnahmen geben, damit Unternehmen nicht wegen der Erbschaftssteuer zusperren müssen. (APA, red, 1.8.2017)