Spielerisches Lernen – ein bundesweiter pädagogischer Qualitätsrahmen fehlt.

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Wien – Die Elementarpädagogik soll weiter gestärkt, die Entwicklung des Kindergartens von der Betreuungs- zur Bildungseinrichtung forciert werden: So steht es in der überarbeiteten Form des Regierungsübereinkommens.

Im Bereich Kinderbetreuung kommt erstmals der aufgabenorientierte Finanzausgleich zur Anwendung. Fördergelder sollen dabei anhand fixer Kriterien vergeben werden. Bei den Verhandlungen zum Finanzausgleich soll neben dem weiteren Kindergartenausbau auch ein einheitlicher Bildungsrahmenplan mit pädagogischen Qualitätskriterien ausgearbeitet werden.

Weitere Verhandlungen

Konkrete Punkte gibt es noch nicht, es werde verhandelt, heißt es dazu aus dem Familienministerium. Die Zeit drängt, denn mit Jahresende läuft die 15a-Vereinbarung aus, die die zusätzlichen Mittel für den Ausbau der Kindergartenplätze regelt. Für Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) ist aber auch eine Fortführung der 15a-Vereinbarung zum Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots denkbar, gegenüber der APA pocht sie jedoch auch darauf, dass die Verhandlungen zum aufgabenorientierten Finanzausgleich abgeschlossen werden.

Als Grundlage für die Qualitätskriterien für den aufgabenorientierten Finanzausgleich werde der Bildungsrahmenplan für elementare Bildungseinrichtungen in Österreich vom Charlotte-Bühler-Institut, 2009 im Auftrag des Bildungsministeriums erstellt, herangezogen, heißt es aus dem Familienministerium. Aus Sicht des Bildungsministeriums handelt es sich bei diesem Rahmenplan aber lediglich um erste pädagogische Überlegungen, es sei noch kein fertiges Konzept. Das habe nichts mit einem pädagogischen Qualitätsrahmen zu tun, die Finanzierung fehle völlig, sagt die Sprecherin von Bildungsministeriun Sonja Hammerschmid (SPÖ).

Sicherung der Betreuungsqualität

Längst überfällig ist der bundesweite Qualitätsrahmen für Kinderbetreuungseinrichtungen schon jetzt. In der 15a-Vereinbarung vom November 2015 heißt es in Artikel 10: "Die Vertragspartner kommen überein, zur Sicherung der Betreuungsqualität in Kinderbildungs- und -betreuungsangeboten bundesweite Empfehlungen über Mindeststandards in der Kinderbetreuung zu erarbeiten. Hierfür soll ein bundesweiter Qualitätsrahmen für die elementarpädagogischen Einrichtungen bis 2016 entwickelt werden." (Gudrun Ostermann, 7.8.2017)