Werner Zinkl, Präsident der Richtervereinigung, hält das Strafrecht für "ausgewogen genug".

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Wien – Der Präsident der Richtervereinigung hält nichts von einer von ÖVP-Chef Sebastian Kurz geforderten Verschärfung des Strafrechts. "Da braucht man momentan nichts ändern", sagte Werner Zinkl mit Verweis auf die mit 1. Jänner 2016 in Kraft getretenen Änderungen am Montag zur APA.

Mit der jüngsten Reform seien die Strafdrohungen teilweise angepasst worden, so Zinkl, damit sei das Strafrecht "ausgewogen genug". Er halte es auch "nicht vernünftig", wenn man "aufgrund von Einzelfällen, deren Hintergrund man nicht kennt", Änderungen an Gesetzen fordert. Die Richter würden bei den Strafbemessungen "sehr sensibel" vorgehen und müssten alle Erschwernis- und Milderungsgründe abwägen.

Generalprävention mit schwacher Wirkung

Über Kurz Aussage, er habe milde Urteile bei Gewalttätern "immer als extrem ungerecht" empfunden, meinte Zinkl, man müsse berücksichtigen, dass hinter Strafdrohungen auch generalpräventive Gründe liegen. Gerade bei Gewaltdelikten zeige die Generalprävention aber nur wenig Wirkung, denn Gewaltdelikte geschähen meist "aus der Situation heraus". Die Täter würden dabei von Emotionen geleitet: "Da hilft Generalprävention wenig." Anders verhalte es sich bei Finanz- oder Betrugsdelikten, denn hier denke der Täter darüber nach und plane die Taten im Vorfeld – und könne durch Strafdrohungen auch abgeschreckt werden.

Evaluierung der aktuellen Reform

Grundsätzlich plädiert Zinkl dafür, dass man der aktuellen Reform eine Chance geben sollte: "Es sind gute Änderungen gewesen", die Gesetzeslage passe jetzt. "Man sollte auf die Richter und Staatsanwälte vertrauen, dass das gut gemacht wird."

Eine Evaluierung, wie sie Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) im "Kurier" angekündigt hatte, findet hingegen die Zustimmung Zinkls. Evaluierungen seien immer zu begrüßen, meinte der Richter-Präsident.

Brandstetter will laut "Kurier" eine "umfassende Evaluierung" der Strafrechtsreform vom 1. Jänner 2016 durchführen. Sie soll sich nicht nur mit Strafen für Gewaltdelikte beschäftigen, sondern "auch die effektiven Auswirkungen im Bereich der Vermögensdelikte untersuchen. Letztlich geht es um das Gefühl fehlender Ausgeglichenheit der Strafen bei Vermögensdelikten und bei Gewaltdelikten", sagte der Minister. Künftig will er auch sogenannte "Justizkonferenzen" veranstalten, bei denen Richter und Staatsanwälte etwa über jene spektakulären Fälle diskutieren, deren juristische Erledigung auf starke Kritik in der Öffentlichkeit gestoßen ist. (APA, 7.8.2017)