Wien – "Ich darf die Damen bitten, die Emotionen im Zaum zu halten", versucht sich Norbert Gerstberger, Vorsitzender im Schöffenprozess gegen Hameedullah M., als Mediator. Die Adressaten seiner Bitte: Staatsanwältin Anja Oberkofler und Verteidigerin Alexia Stuefer, die eine wechselseitige Abneigung zu verbinden scheint.

Oberkofler wirft dem 19-jährigen Angeklagten vor, am 24. Juni beim Donauinselfest einer slowakischen Studentin zu nahe gekommen zu sein. Zunächst soll er sie vor einer Bühne gegen ihren Willen geküsst und begrapscht haben, das ist als geschlechtliche Nötigung angeklagt.

Nachdem sich die 21-Jährige entfernt hatte, soll ihr der Bursch nachgegangen sein, sie gepackt, in ein Gebüsch gezerrt und zu vergewaltigen versucht haben – also ist es ein Vergewaltigungsprozess. "Der Angeklagte leugnet bisher. Es ist der Klassiker: Er sagt, er habe gedacht, die Frau will das auch, und er wollte sie nur in den Nacken küssen", führt die Staatsanwältin aus.

Kaum verhohlene Empörung

Stuefer kontert in ihren Eröffnungsworten mit kaum verhohlener Empörung. "Ich wundere mich ein wenig über das Plädoyer", beginnt sie. "Das ist nicht klassisch: Es war das Donauinselfest, es hat Gedränge und Tanz gegeben und Alkohol." Sowohl ihr Mandant als auch die junge Frau hätten etwas getrunken gehabt – "das ist nicht klassisch", meint sie, ohne es näher auszuführen.

Der Trumpf der Verteidigerin: "Mein Mandant wurde unmittelbar nach dem Vorfall festgenommen. Und eine Staatsanwältin mit 17 Dienstjahren wurde angerufen, die sich die Sachlage angehört hat – das Opfer kann sich nicht mehr erinnern und war freizügig gekleidet, mein Mandant sagt, es war einvernehmlich." Daher habe diese Beamtin die Anzeige auf freiem Fuß verfügt, der einzig logische Schritt aus Stuefers Sicht.

Die dann der Polizei vorwirft, die Medien falsch informiert zu haben – was nicht stimmt, wie sich anhand einer Presseaussendung feststellen lässt –, und diese wiederum hätten so viel Druck aufgebaut, dass M. in Untersuchungshaft genommen wurde.

Vorwürfe gegen Polizei

Einen weiteren Rechtsbruch wirft sie der Polizei vor: Die junge Frau sei nicht ausreichend belehrt worden, zwei ihrer Aussagen seien daher nicht gerichtlich verwertbar. Immer wieder pocht Stuefer mit dem Finger auf den Tisch, um ihre Aussagen zu unterstreichen, gelegentliche Zwischenbemerkungen Oberkoflers führen zu emotionalen Reaktionen.

Die Verteidigerin glaubt ihrem Mandaten jedenfalls, dass die slowakische Studentin freiwillig mitgemacht habe. Denn: "Sie war vorher in der Strandbar Herrmann. Warum geht man dann auf das Donauinselfest? Um zu feiern! Sonst geht man in die Oper! Klassisch ist, dass auf dem Donauinselfest eine besoffene Geschichte passiert ist."

Es könne vielleicht ein Missverständnis bei M. gegeben haben, aber niemals eine geschlechtliche Nötigung, geschweige denn einen Vergewaltigungsversuch. Dafür legt Stuefer ein Beweisstück vor: Facebook-Einträge der jungen Frau. "Da sieht man beispielsweise am nächsten Tag um 16.23 Uhr einen Eintrag, wo sie mit Freundinnen in der Strandbar Herrmann sitzt. Das ist ein klassisches Studentenleben und kein klassisches Sexualdelikt", beharrt sie.

Zeugin will nicht aus Slowakei kommen

Oberkofler wiederum spricht sich gegen das Beweisstück aus, mit einer Begründung, der der Senat vorerst folgt – es ist nicht klar, wer auf dem Foto überhaupt zu sehen ist. Denn die Zeugin hat dem Vorsitzenden geschrieben, dass sie eigentlich kein Interesse an einer Aussage hat und nicht aus der Slowakei anreisen werde.

"Aber grundsätzlich ist es für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit natürlich relevant", beruhigt Gerstberger. Stuefer beantragt daraufhin eine Reise in die Slowakei, um die Zeugin persönlich zu sehen. Der Vorsitzende wiegelt ab: "Wir haben ohnehin vor, sie mit einer Videoschaltung einzuvernehmen. Aber wir haben keine Zwangsgewalt in der Slowakei. Zumindest seit 1918 nicht mehr."

Eine knappe Stunde dauert das Hick-Hack zwischen Anklägerin und Verteidigerin, ehe mit der Einvernahme des Angeklagten begonnen werden kann. Nachdem Stuefers Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit, gegen den sich Oberkofler aussprach, abgelehnt worden war.

In Pakistan von Taliban bedroht

Zunächst will der Vorsitzende etwas über die Biografie des Angeklagten wissen. M. wurde in Afghanistan geboren, als er ein Kleinkind war, flohen seine Eltern mit ihm nach Pakistan, erzählt er. "Dort habe ich sieben Jahre die Schule besucht, danach habe ich eineinhalb Jahre im Geschäft meiner Familie gearbeitet." – "Das führt mich zu der Frage: Warum dann die Flucht nach Österreich?", wundert sich Gerstberger. "Mein Leben war in Gefahr, die Taliban bedrohen mich", lautet die Antwort.

Er machte sich allein auf den Weg, im Jänner 2015 stellte er einen Asylantrag, entschieden ist über diesen noch immer nicht. M. versteht aber durchaus Deutsch und hat im Mai 2017 sogar eine Beschäftigungsbewilligung für einen Mangelberuf bekommen – er stand vor einem Vorstellungsgespräch in einem noblen Restaurant.

Sein Ausflug auf das Donauinselfest zerschlug diese Berufsaussicht vorerst. "Ich bin hingegangen, um zu tanzen", erinnert sich der Angeklagte. Vor der Bühne bemerkte er die ebenso tanzende Slowakin in einer größeren Gruppe Männer.

Zärtlichkeiten vor der Bühne

"Was wollten Sie von ihr?", fragt Gerstberger. "Zunächst nur tanzen. Aber auch küssen, wenn sie einverstanden wäre." Das war sie seiner Darstellung nach: "Ich habe sie auf den Hals geküsst, aber sie hat nichts gesagt." Es seien dann beidseitig Küsse ausgetauscht worden, er habe ihr Gesäß berührt. "Sie hat sich auch einmal umgedreht", erinnert sich der Angeklagte. "Weil Sie nicht mehr wollte?" – "Sie wollte, dass ich sie am Nacken küsse und mit ihr schmuse."

Nach vier bis fünf Minuten hätten die anderen Männer die Frau aber abgedrängt. "Ich habe fünf Minuten gewartet, aber sie kam nicht zurück." M. sah sie wieder, als sie den Bereich vor der Bühne verließ. "Ich bin ihr nachgegangen. In der Nähe des Eingangs hat sie mich gesehen, ich habe ihre Hand genommen und fragte, wo sie hingeht."

Sie habe sich umgedreht, er wollte sie küssen. "Sie wollte mich ebenfalls küssen." – "Hat sie das gemacht?" – "In diesem Moment nicht." – "Woraus schließen Sie es dann?" – "Weil sie mich vorher beim Tanzen auch geküsst hat. Ich dachte, sie ist etwas betrunken und spielt etwas mit mir."

Sturz wegen Alkoholisierung

Aber eigentlich habe er nur weiter mit ihr tanzen wollen. Zur entsprechenden Frage sei es aber nicht mehr gekommen. Aufgrund beiderseitiger Alkoholisierung sei man ins Wanken geraten und die Böschung zum Treppelweg hinuntergerollt. "Und dann war gleich der Polizist da."

Der sagt als Zeuge aus, etwas völlig anderes wahrgenommen zu haben. Mit zwei Kollegen war er in Zivil im Einsatz, um unter anderem sexuelle Übergriffe zu verhindern. Via Funk wurde das Trio informiert, dass es vor der Krone-Hit-Bühne laut Meldungen von Frauen und Securitys zu Belästigungen komme.

Eine Gruppe von etwa 25 Personen, die eine Frau umringten, wurde ausgemacht. In der Mitte sei der Angeklagte mit dieser engumschlungen gewesen. "Sie machte Abwehrbewegungen und wollte hinaus", war der Eindruck des Zeugen. Die anderen Männer hätten das Duo aber abgeschottet – wobei auch zahlreiche andere gegrapscht hätten.

Kein "Antanzen" zu sehen

Was der Verteidigung seltsam vorkommt: Auf den Aufnahmen zweier Überwachungskameras ist nichts von einem "Antanzen" im fraglichen Zeitraum zu sehen. Unklar ist aber, ob der fragliche Bereich auch inkludiert war. Und: In ihrer polizeilichen Einvernahme hat die junge Frau auch nie von unangenehmen Vorfällen vor der Bühne gesprochen – sie sei einfach plötzlich in ein Gebüsch gerissen worden.

Der Zeuge bleibt dabei: Die Studentin habe sich schließlich aus der Menge befreien können und sei Richtung Ausgang marschiert, der Angeklagte hinter ihr her. "Sie deutete, dass sie die Schnauze voll hat!", ist der Polizist überzeugt. "Wie hat sie das gemacht?", bohrt Gerstberger nach. Der Zeuge macht eine wegwerfende Handbewegung nach hinten.

Zunächst habe M. die Frau noch vor dem Ausgangsbereich an der Hand genommen, sie habe sich wieder losgerissen. "Dann ist sie zum Ausgang, da waren Securitys und, ich glaube, auch uniformierte Polizisten. Unverständlicherweise hat sie diese nicht angesprochen, sondern hat zu laufen begonnen", erinnert sich der Zeuge.

Frau in Würgegriff

Am Rand der Böschung sei sie vom Angeklagten eingeholt worden. "Der hat den linken Arm um ihren Kopf gelegt, sie runtergedrückt und in einem Würgegriff den Hang hinuntergezerrt." In ein Gebüsch, in dem sie auf dem Rücken lag, als der Beamte dazukam. "Der Angeklagte hat da gerade versucht, ihr das T-Shirt herunterzureißen."

Er schritt ein, die junge Frau sprang auf und lief weinend weg. "Ich habe dann ein Paar, das vorbeikam, gebeten, sich um sie zu kümmern. Ein großer Mann mit Hut hat sie dann eingeholt und Kollegen übergeben."

Nicht nur der Verteidiger, sondern auch Gerstberger wundert sich über die Professionalität des Polizeieinsatzes. Denn die Identität dieses Zeugen wurde nirgends vermerkt. Ebenso wenig jene der größeren Gruppe Männer vor der Bühne, die angeblich nach der Flucht der Studentin weitere Frauen in ihre Mitte gezogen haben. Der Zeuge entschuldigt sich, dass er nur auf den Angeklagten konzentriert gewesen sei.

Die Frage, welche Version stimmt, könnte also am ehesten die betroffene Frau beantworten. Die aber bisher, wie von Gerstberger erwähnt, keine Lust hat, vor Gericht auszusagen. Um die Möglichkeit einer Videokonferenz zu klären, wird daher vertagt.

Wöchentliche Meldepflicht statt Gefängnis

Die Chance auf seine Lehrstelle bekommt M. dennoch. Auf Stuefers Antrag wird er vom Senat nach sechs Wochen Untersuchungshaft enthaftet. Nicht, da es keinen dringenden Tatverdacht mehr geben würde, wie Gerstberger begründet. Aber gelindere Mittel seien ausreichend. Bis ihm seine Betreuerin eine Wohnung vermittelt hat, muss er sich wöchentlich bei Gericht melden, bekommt Bewährungshilfe und muss sich einer psychiatrischen Untersuchung unterziehen. (Michael Möseneder, 8.8.2017)