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Innsbruck – Nach dem OGH-Urteil, wonach drei Tiroler Landtagsabgeordnete – Hans Lindenberger, Josef Schett und Maria Zwölfer – an ihre ehemalige Partei Vorwärts Tirol wegen Nichtbeantragung der Parteienförderung insgesamt rund 650.000 Euro zu zahlen haben, gehen die drei Mandatare in die juristische Offensive. Sie wollen beim Amt der Tiroler Landesregierung erreichen, dass die Parteienförderung für die Jahre 2016 und 2017 doch noch ausbezahlt wird.

Der Anwalt der Abgeordneten, Hermann Holzmann, brachte deshalb einen "Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" beim Amt der Tiroler Landesregierung ein, wie er im Gespräch mit der APA erklärte. Gleichzeitig wurden auch die versäumten Anträge auf Parteienförderung für die beiden Jahre eingebracht. Nun liege es am Amt der Tiroler Landesregierung, dem Wiedereinsetzungsantrag stattzugeben oder nicht. "Die rechtlichen Voraussetzungen liegen ganz klar vor. Die Rechtshandlung muss wiederholt werden", zeigte sich Holzmann überzeugt. Er verwies auf eine vorliegende "gute Basis zur Landesregierung".

Beschwerde vorbereitet

Sollte die Behörde dem Antrag nicht zustimmen, werde er Beschwerde einlegen, kündigte er an. Holzmann rechnete mit einer baldigen Entscheidung – aber jedenfalls nicht mehr vor Auslaufen der vom OGH gesetzten Frist für die Bezahlung der Gelder in der kommenden Woche. Sollte der Kläger in dem Verfahren, Vorwärts Tirol, daher nach Auslaufen der Frist "wider Erwarten" einen Exekutionsantrag einbringen, werde man umgehend mit dem Rechtsmittel der "Oppositionsklage" reagieren – mit dem gleichzeitigen Antrag auf Aufschub der Exekution beziehungsweise auf Einstellung des Exekutionsverfahrens.

Die Mandanten Lindenberger, Schett und Zwölfer treffe "kein Verschulden" am Versäumen der Antragsfrist für die Parteienförderung, argumentierte der Rechtsanwalt.

Das OGH-Urteil stellt den vorläufigen Schlusspunkt der jahrelangen Grabenkämpfe der abgeordnetenlosen Partei Vorwärts Tirol mit ihren ehemaligen Mandataren dar. Das Höchstgericht entschied, dass die Abgeordneten wegen Nichtbeantragung der Parteienförderung für 2016 insgesamt 570.700 Euro sowie rund 80.000 an Anwaltskosten zu zahlen haben. Zuvor hatten unter anderem das Landesgericht Innsbruck und das Oberlandesgericht das Begehr abgelehnt. (APA, 8.8.2017)