In Barcelona protestieren Bürger gegen die Flut an Airbnb-Gästen.

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Wien/Paris – Eine Zahl erregt derzeit die Gemüter in Frankreich. Die Tageszeitung "Le Parisien" berichtete diese Woche, dass der kalifornische Unterkunftvermittler Airbnb im Jahr 2016 in Frankreich gerade 92.944 Euro Steuern auf seine Gewinne gezahlt hatte.

Dabei ist Frankreich der zweitgrößte Markt für Airbnb hinter den USA. Laut Le Parisien sollen im vergangenen Jahr zehn Millionen Franzosen ein Zimmer oder eine Wohnung über Airbnb gebucht haben. Finanzminister Bruno Le Maire kritisierte, dass Plattformen wie Airbnb nicht den "fairen Anteil" an Steuern zahlen.

Im globalen Vergleich dürfte Frankreich ein Ausnahmefall sein. In den meisten Ländern, darunter vermutlich Österreich, zahlt Airbnb nämlich gar keine Steuern auf Gewinne. Wenn, fallen derzeit nur Ortstaxen und unter Umständen Umsatzsteuer an.

Zur Erklärung: Airbnb nutzt ähnlich wie Google eine Gesellschaft in Irland als Zentrale für seine weltweiten Geschäfte außerhalb der USA, Chinas und Indiens. Bucht ein Reisender aus Berlin in Wien eine Unterkunft, wird die Zahlung über eine britische Airbnb-Gesellschaft abgewickelt. Diese behält sich eine Kommission für die Übernachtung ein, den Rest erhält der Gastgeber. Die Kommissionshöhe liegt meist zwischen zwei und 15 Prozent.

Wo die Gelder landen

Verbucht werden die Einnahmen schließlich bei Airbnb in Dublin. Der Unternehmenssteuersatz beträgt in Irland 12,5 Prozent.

Im internationalen Steuerrecht ist es derzeit schwer möglich, ein Unternehmen wie Airbnb, das seine Dienstleistungen elektronisch aus einem anderen Land heraus anbietet, zu erfassen. In den meisten Ländern hat der Konzern keine physische Präsenz.

Diese wäre nötig, um im Steuerrecht anzuknüpfen. In Österreich existiert laut Firmenbuchabfrage zum Beispiel keine Airbnb-Tochter. In Frankreich unterhält Airbnb eine Gesellschaft für Marketingzwecke. Bei diesem Unternehmen und damit abseits des Kerngeschäftsfeldes sollen die 92.944 Euro Gewinnsteuer angefallen sein.

Herausforderung Sharing-Economy

Die Herausforderung in Zusammenhang mit der Sharing-Economy, bei der Menschen sich gegenseitig Wohnungen oder Autos überlassen und ein Dritter, meist ein digitaler Anbieter, vermittelt, werden größer. Airbnb etwa wächst rasant: 80 Millionen "guest arrivals", Ankünfte, zählte man im Jahr 2016, das waren doppelt so viele wie im Jahr davor. Das 2008 gegründete Unternehmen hat laut Nachrichtenagentur Bloomberg 2016 erstmals Gewinne gemacht.

Widerstand aus Dublin

Ideen, wie eine Steuerpflicht für IT-Unternehmen außerhalb Irlands begründet werden kann, gibt es. Ein Vorschlag lautet "elektronische Betriebsstätten" einzuführen. Doch das erlaubt das österreichisch-irische Doppelbesteuerungsabkommen nicht.

Dem Vernehmen nach haben sich die Iren gegen Nachverhandlungen quergelegt. Das Abkommen mit einseitigen Regelungen außer Kraft setzen will man im Finanzministerium in Wien aus Rücksicht auf das Prinzip der Pakttreue nicht.

Airbnb beschäftigt derzeit wegen der Ortstaxe auch Tourismusstädte wie Wien. Viele Airbnb-Anbieter sind nichtgewerbliche Zimmervermittler, bei denen es um überschaubare Summen geht. Wien schreibt Airbnb seit kurzem vor, Gastgeberdaten an die Stadt weiterzuleiten.

Laut Auskunft von Klemens Himpele, dem Chef der zuständigen Magistratsabteilung 23, müssten Anbieter wie Airbnb ab Ende August Daten liefern. Eine alternative Idee ist, dass Quartiervermittler künftig in Wien die Ortstaxe bei jeder Buchung automatisch einheben und an die Stadt abführen. Dazu laufen laut Himpele derzeit Gespräche mit Unternehmen.

Eine Anfrage des STANDARD an Airbnb zum Österreichgeschäft blieb unbeantwortet. Nur so viel: "Airbnb kommt allen Verpflichtungen ordnungsgemäß nach." (András Szigetvari, 13.8.2017)