Die Kennzeichnungspflicht gilt schon länger und regte manche mächtig auf, andere nahmen die Verpflichtung mit Humor.

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Wien – Exakt am 13. 12. 2014 trat die gemeinhin als Allergenverordnung bezeichnete EU-Richtlinie in Kraft. Wirte, Kantinen, Großküchen, Direktvermarkter und Festveranstalter waren ab dem Zeitpunkt verpflichtet, bei ihren Speisen 14 verschiedene allergene Zutaten auszuweisen. Heftig wurde die Verordnung von Wirten und Vereinen kritisiert. Vor allem wurden bürokratische Hürden beklagt. Auch wenn es zuletzt sehr ruhig um das Thema geworden ist, gehört wurden die Gastronomen dennoch.

Die entsprechende Verordnung (Allergeninformationsverordnung) soll in Österreich novelliert werden. Der Entwurf ist in die Begutachtung gegangen, teilte das Gesundheitsministerium am Montag mit. "Wir möchten mit den Änderungen Bürokratie für die österreichischen Gastronomen reduzieren und sie bei ihrer täglichen Arbeit unterstützen. Allergiker werden durch die Änderungen weiterhin gut informiert", wurde Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner (SPÖ) in einer Mitteilung zitiert. Die Erleichterungen könnten noch vor der Nationalratswahl in Kraft treten.

Weniger Schulungen

Die geplanten Änderungen wurden vom Ministerium gemeinsam mit der Österreichischen Arbeiterkammer und der Wirtschaftskammer Österreich erarbeitet. Konkret ist vorgesehen, dass keine zusätzlichen Schulungen für bereits ausgebildetes Personal (Berufsschule, Tourismusschule et cetera) notwendig sind und für bereits geschulte Personen keine Wiederholung nötig ist. Derzeit müssen diese Schulungen alle drei Jahre wiederholt werden. "Es muss allerdings dafür Sorge getragen werden, dass die mündliche Weitergabe der Allergeninformation auf dem aktuellen Stand ist", teilte das Ministerium mit. Dies gelte vor allem für den Fall, dass zu den derzeit 14 Allergenen beziehungsweise Allergen-Gruppen weitere hinzukämen.

Geeinigt hätte man sich auch darauf, dass künftig die Information auch über eine Allergikerkarte erfolgen kann. Es müssen also künftig nicht mehr alle Speisekarten im Lokal mit den Buchstabencodes versehen werden, es reicht, wenn dem Gast auf Anfrage eine Allergikerkarte ausgehändigt wird. Die Allergeninformation kann in Österreich bereits jetzt mündlich durch geschultes Personal erfolgen, sofern an gut sichtbarer Stelle deutlich und gut lesbar darauf hingewiesen wird, dass die Information auf Nachfrage mündlich erhältlich ist.

Gastronomenpflanz

Mario Pulker, Obmann des Fachverbandes Gastronomie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), zeigt sich zufrieden, "dass die hartnäckigen Interventionen der Branchenvertreter nun Gehör gefunden haben". FPÖ-Konsumentenschutzsprecher Peter Wurm ist weniger milde gestimmt. Rendi-Wagners Ankündigung sei ein Treppenwitz der österreichischen Wirtschaftsgeschichte. "Vor knapp drei Jahren haben Rot und Schwarz die österreichischen Gastronomen wider besseres Wissen und wider die Expertenmeinungen mit dieser unsinnigen Regelung zwangsbeglückt, jetzt soll das plötzlich alles nicht mehr so streng gehandhabt werden. Die österreichischen Gastwirte fühlen sich zu Recht gepflanzt, denn sie haben für den Neudruck der Speisekarten, die Schulung der Mitarbeiter, Aufzeichnungspflichten und Controlling pro Betrieb sehr viel Geld ausgegeben."

Wurm fordert, die kompletten Regelungen zurückzunehmen. Und darüber hinaus, den Gastronomen den "finanziellen Schaden, der ihnen durch entsprechende Aufwendungen entstanden ist, zu 100 Prozent zu ersetzen". Die FPÖ werde jedenfalls in der nächsten Nationalratssitzung noch vor dem Wahltag einen entsprechenden Antrag einbringen und erwartet sich hier eine entsprechende Unterstützung, so Wurm.

Die EU-Kommission sah sich im diesjährigen März übrigens bemüßigt zu erklären, dass nicht die EU, sondern Österreich selbst sich die Suppe eingebrockt habe. Vielerorts sei in Österreich zu hören, dass die EU die Wirte mit ihrer Allergenverordnung drangsaliere. "Tatsache ist aber, dass sich Österreich auf EU-Ebene selbst dafür starkgemacht hat, dass Allergene bei nichtverpackten Lebensmitteln gekennzeichnet werden müssen. Die strengen Regeln hierzulande sind vor allem auch auf die nationalen Regelungen zurückzuführen." (red, 14.8.2017)