Wien – Wenn es in öffentlichen Diskussionen um das Sterben geht, tauchen häufig schwammige und irreführende Begriffen auf. Dieser Ansicht ist die Österreichische Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik (ÖGPP), die nun dazu ein Positionspapier verfasst hat. Ihr Fazit: Die Umsetzung von Sterbewünschen kann nicht die Aufgabe von Ärzten sein.

Hintergrund der Stellungnahme ist das "Herüberschwappen" von "Sterbe- und Suizidhilfe"-Diskussionen aus Ländern wie der Schweiz, den Niederlanden, Belgien oder Deutschland. In den Niederlanden wird die sogenannte Tötung auf Verlangen mittlerweile in rund 8.000 Fällen pro Jahr durchgeführt.

Ärzte, die mit ihrem hippokratischen Eid dazu verpflichtet sind, Menschen zu helfen – und wenn es das geringste Ziel ist, ihnen durch ihr Handeln nur ja nicht zu schaden – stehen solchen Entwicklungen mitunter sehr kritisch gegenüber. So ist es im Positionspapier der ÖGPP formuliert, in dem sich auch ein Verweis auf das verbrecherische NS-Regime findet, in dem der Begriff "Euthanasie" ("Gutes Sterben", Übers.) zum Massenmord wurde.

Sterbehilfe und nicht Suizidhilfe

"Die ÖGPP sieht es als die zentrale Aufgabe ärztlichen, speziell psychiatrisch-psychotherapeutischen Handelns an, Menschen bei der Bewältigung und Überwindung von psychischen und psychosozialen Lebenskrisen zu unterstützen. Hilfe bei der Umsetzung von Sterbewünschen von Patienten kann aus Sicht der ÖGPP grundsätzlich keine ärztliche Aufgabe sein", heißt es in der Stellungnahme.

Genauso seien auf gesellschaftlichem Druck reagierende Gesetzesreformen äußerst kritisch zu sehen: "Die ÖGPP lehnt daher eine Änderung der gesetzlichen Situation in Österreich zum Thema Sterbe- und Suizidhilfe, insbesondere eine Reform des Paragraf 78 StGB ("Mitwirkung am Selbstmord") oder des Paragraf 77 StGB ("Tötung auf Verlangen") ab."

Was oft in der Öffentlichkeit als "Sterbehilfe" verstanden werde, habe oft eher mit diesen beiden strafrechtlichen Tatbeständen zu tun als mit ärztlicher Hilfe für Menschen am Ende ihres Lebens: "Die ÖGPP versteht unter dem Begriff 'Sterbehilfe' medikamentöse und andere Maßnahmen zur leichteren Erträglichkeit des Sterbeprozesses im Sinn einer ärztlichen, pflegerischen und psychotherapeutischen Sterbebegleitung. Die Unterstützung oder aktive Umsetzung eines vom Betroffenen geäußerten Sterbewunsches wird korrekt als 'Suizidhilfe' bezeichnet."

"Sterben in Würde" missbräuchlich verwendet

Ganz ähnlich – so die Experten der ÖGPP – komme es oft auch zu einer missbräuchlichen Verwendung von Begrifflichkeiten wie "Sterben in Würde": "Die Übernahme des Terminus 'Sterben in Würde' als Bezeichnung für fremdunterstütztes Sterben in den allgemeinen Sprachgebrauch ist abzulehnen. Es kann nicht sein, dass dadurch Menschen, die den oft leidvollen Prozess des Sterbens ohne Abkürzung auf sich zu nehmen bereit sind, im Umkehrschluss die Würde abgesprochen wird."

Auf der anderen Seite weist die Gesellschaft in ihrem Positionspapier darauf hin, dass zu dem Thema zumeist viel zu unreflektiert diskutiert werde. Man vernachlässige dabei oft recht unklare Ängste von Betroffenen und Nichtbetroffenen: Angst vor unerträglichen Schmerzen, hilflosem Ersticken oder die Angst, anderen zur Last zu fallen. Das Mildern oder Beseitigen dieser möglichen Begleitumstände des Sterbens wäre ja gerade die Aufgabe der Betreuenden.

Die ÖGPP stellt dazu fest: "Sterbewünsche relativieren sich oftmals schon im Rahmen der Vermittlung der Möglichkeiten der palliativen Medizin beziehungsweise dann unter entsprechender, individuell angepasster antidepressiver Behandlung." Man fordere gerade dafür den Ausbau hospiz- und palliativmedizinischer Angebote in Österreich und eine vermehrte Einbindung von Psychiatern und Psychotherapeuten. (APA, 16.8.2017)